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Frau Seppendorf
Dienstleistungen
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen
- Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen
- Parkausweise für besondere Berufsgruppen
- Handwerkerparkausweis
- Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Ausnahmegenehmigung vom Ferienreiseverbot
- Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche
- Verkehrsbehördliche Anordnungen nach der StVO
- Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Absicherung von Baustellen)
- Jahresgenehmigung für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Genehmigung im vereinfachten Verfahren)
- Ausnahmegenehmigung gem. § 45 Abs. 1 bis 3 StVO (Halt- und Parkverbote)
- Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Verkehrshindernisse)
- Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
Kontakt
Telefon:
05207 8905-5155
Zuständige Einrichtungen
Anschrift
- Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Raum: 20 EG
- Rathausstraße 2
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock