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Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
Beschreibung
Gem. § 46 Abs.1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) können in bestimmten Einzelfällen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a) Ausnahmen genehmigt werden.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch körperliche Beeinträchtigung die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes / Tragen eines Schutzhelmes ergeben können, größer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne Schutz des Gurtes / Helmes auftreten können. Dies muss auf dem Antragformular durch einen Arzt bescheinigt werden.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht" senden Sie bitte per Post zu.
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung und des Ausweises werden keine Gebühren erhoben.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Seppendorf
- Voller Name:
Frau Seppendorf
- Telefon:
- 05207 8905-5155
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Gem. § 46 Abs.1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) können in bestimmten Einzelfällen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a) Ausnahmen genehmigt werden.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch körperliche Beeinträchtigung die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes / Tragen eines Schutzhelmes ergeben können, größer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne Schutz des Gurtes / Helmes auftreten können. Dies muss auf dem Antragformular durch einen Arzt bescheinigt werden.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht" senden Sie bitte per Post zu.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1552/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3