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Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Verkehrshindernisse)
Beschreibung
Gem. § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.
Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche zum Aufstellen eines Bauzaunes, Containers oder ähnlichem für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, müssen sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO beantragen.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
Der Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist mindestens 14 Tage vorher beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zu stellen.
45,- € bis 200,- € Verwaltungsgebühren, je nach Verwaltungsaufwand. Die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung kostet 30,00 €.
Zum 01.03.2021 wurden die Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr angepasst. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Eilzuschlag eingeführt. Dieser beläuft sich auf 100,00 €, wenn eine Maßnahme mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit beantragt wird.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Seppendorf
- Voller Name:
Frau Seppendorf
- Telefon:
- 05207 8905-5155
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Gem. § 32 Abs. 1 StVO ist es verboten Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen. Zur Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Rad- und/oder Gehweg sowie evtl. vorhandene Park- und Seitenstreifen.
Wenn Sie die öffentliche Verkehrsfläche zum Aufstellen eines Bauzaunes, Containers oder ähnlichem für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, müssen sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO beantragen.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
Der Antrag für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist mindestens 14 Tage vorher beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zu stellen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1551/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3