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Handwerkerparkausweis
Beschreibung
Um Handwerkern und anderen Betrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind, die Arbeit zu erleichtern, können Handwerksbetriebe Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot für Ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge beantragen.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung (siehe Dokument „Antragsberechtigte Betriebe“).
Der Parkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, die
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift (mind. DIN A4) einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen.
Betriebe die reine Ladetätigkeiten ausführen, sind nicht antragsberechtigt.
Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold (OWL) oder für das Land NRW erteilt werden.
Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
- im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt 1 Jahr.
Der Handwerkerparkausweis ist fahrzeugbezogen und kann für maximal fünf Fahrzeuge ausgestellt werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken im Umfeld von 300 m zum Betriebssitz.
- Den "Antrag Handwerkerparkausweises" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
- Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil 1
Kreis GT: 100,- € Verwaltungsgebühren je Genehmigung pro Jahr
Regierungsbezirk Detmold (OWL): 150,- € Verwaltungsgebühren je Genehmigung pro Jahr
NRW: 280,- € Verwaltungsgebühren je Genehmigung pro Jahr
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Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Seppendorf
- Voller Name:
Frau Seppendorf
- Telefon:
- 05207 8905-5155
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Um Handwerkern und anderen Betrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind, die Arbeit zu erleichtern, können Handwerksbetriebe Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot für Ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge beantragen.
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung (siehe Dokument „Antragsberechtigte Betriebe“).
Der Parkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, die
- Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
- Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift (mind. DIN A4) einsetzen und
- schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen.
Betriebe die reine Ladetätigkeiten ausführen, sind nicht antragsberechtigt.
Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold (OWL) oder für das Land NRW erteilt werden.
Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:
- im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt 1 Jahr.
Der Handwerkerparkausweis ist fahrzeugbezogen und kann für maximal fünf Fahrzeuge ausgestellt werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.
Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken im Umfeld von 300 m zum Betriebssitz.
- Den "Antrag Handwerkerparkausweises" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
- Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben
- Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
- Kopien der Fahrzeugscheine bzw. Zulassungsbescheinigungen Teil 1
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1446/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3