Wiederannahme eines früheren Namens

Kurzbeschreibung

Sie sind nicht mehr verheiratet und möchten nun einen früheren Namen wieder annehmen.

Beschreibung

Falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.

Die entsprechende Erklärung können Sie ganz einfach beim Standesamt Ihrer Wahl abgeben, in der Regel ist dies Ihr Wohnsitzstandesamt.

Haben Sie Ihre Ehe seinerzeit in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten

In allen anderen Fällen zusätzlich:

  • Aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)

Ist Ihr Wohnsitzstandesamt nicht Ihr Eheschließungsstandesamt, wird die Erklärung dorthin weitergeleitet. Mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt wird Ihre Erklärung dann wirksam.

Gebühr für die namensrechtliche Erklärung: 21,- €
Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung: 9,- €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen