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Wiederannahme eines früheren Namens
Kurzbeschreibung
Sie sind nicht mehr verheiratet und möchten nun einen früheren Namen wieder annehmen.
Beschreibung
Falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
Die entsprechende Erklärung können Sie ganz einfach beim Standesamt Ihrer Wahl abgeben, in der Regel ist dies Ihr Wohnsitzstandesamt.
Haben Sie Ihre Ehe seinerzeit in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten
In allen anderen Fällen zusätzlich:
- Aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
Ist Ihr Wohnsitzstandesamt nicht Ihr Eheschließungsstandesamt, wird die Erklärung dorthin weitergeleitet. Mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt wird Ihre Erklärung dann wirksam.
Gebühr für die namensrechtliche Erklärung: 21,- €
Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung: 9,- €
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-303
Falls Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen geführt haben, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
Die entsprechende Erklärung können Sie ganz einfach beim Standesamt Ihrer Wahl abgeben, in der Regel ist dies Ihr Wohnsitzstandesamt.
Haben Sie Ihre Ehe seinerzeit in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten
In allen anderen Fällen zusätzlich:
- Aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
Ist Ihr Wohnsitzstandesamt nicht Ihr Eheschließungsstandesamt, wird die Erklärung dorthin weitergeleitet. Mit Eingang beim Eheschließungsstandesamt wird Ihre Erklärung dann wirksam.
Gebühr für die namensrechtliche Erklärung: 21,- €
Gebühr für die Bescheinigung über die Namensänderung: 9,- €
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)