Eheschließung anmelden (mit Auslandsbeteiligung)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Besitzt ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind einige Besonderheiten zu beachten. Nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung können Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.

Beschreibung

Beratungsangebot

Übersenden Sie uns bitte zunächst den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen, siehe Downloads. Sie erhalten danach eine ausführliche Information über die zu besorgenden Dokumente und die weitere Vorgehensweise. Eine telefonische Auskunft ist aufgrund der Komplexität jedes Einzelfalles oft nicht möglich. Alternativ buchen Sie bitte einen Beratungstermin über das Terminbuchungssystem auf unserer Homepage.

  • §§ 103 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
  • §§ 12, 13 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 8, 28 Personenstandsverordnung (PStV)
  • Landesgebührenordnung NRW

Die vorzulegenden Unterlagen werden Ihnen individuell mitgeteilt.

Die Bearbeitungsdauer variiert im Einzelfall. Abhängig vom Prüfungsaufwand kann diese einige wenige Wochen bis mehrere Monate betragen.

  • Je nach Herkunftsland sind bei vorgelegten Urkunden unterschiedliche Prüfkriterien zu beachten. U. U. wird vom Standesamt eine Urkundenüberprüfung im Herkunfsland veranlasst.
  • Im Verfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen kann eine Beteiligung des Oberlandesgerichts Hamm erforderlich sein. Das Verfahren wird "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" bezeichnet, die Antragstellung erfolgt über das Standesamt.
  • Sollte einer der Eheschließenden verheiratet gewesen sein und wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist ggf. die Beteiligung des Oberlandesgerichts Düsseldorf notwendig, um ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsraum durchzuführen.
  • Sollte einer der Eheschließenden die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei Vorsprachen eine dolmetschende Person mitzubringen. Dies kann eine befreundete Person, aber kein enger Familienangehöriger, sein.

Zur Anmeldung einer Eheschließung mit mind. einem ausländischen Ehegatten sind mehrere Verfahrensschritte notwendig:

  1. Beratung über die vorzulegenden Unterlagen und notwendigen Verfahrensschritte. Bitte buchen Sie dazu vorab einen Beratungstermin oder senden uns den Fragebogen (siehe Downloads) zu. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Information von uns.
  2. Sobald Sie sämtliche Dokumente zusammengestellt haben, vereinbaren Sie einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung. Den Termin nehmen Sie bitte gemeinsam wahr. Sollte ein Ehegatte, z. B. aufgrund des Aufenthalts im Ausland, verhindert sein, ist die Anmeldung unter Vorlage einer Vollmacht möglich, das Formular finden Sie unter Downloads.
  3. Es erfolgt anschließend die Bearbeitung durch das Standesamt. Hierbei werden u. U. weitere Behörden beteiligt.
  4. Nach Abschluss der Bearbeitung teilen wie Ihnen das Ergebnis mit. Erfüllen Sie beide die Voraussetzungen für die Eheschließung, können Sie in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen.
  • Die Beratung ist gebührenfrei.
  • Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandebeteiligung beträgt 66 Euro.
  • Im Falle von notwendigen Urkundenüberprüfungen im Herkunftsland fallen weitere Kosten an, die Ihnen vorab mitgeteilt werden.
  • Sollte die Aufnahme von eidesstattliche Versicherungen notwendig sein, z. B. bei Beteiligung eines Dolmetschers, beträgt die Gebühr hierfür jeweils 21 Euro.
  • Die Verfahren bei den Oberlandesgerichten Hamm und Düsseldorf sind gesondert gebührenpflichtig. Dort wird die Gebühr einkommensabhängig festgesetzt.
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen