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Anmeldung der Eheschließung mit einem ausländischen Partner
Kurzbeschreibung
Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung können Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Beschreibung
Beratungsangebot
Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind, um die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung zu schaffen.
Hierzu übersenden Sie uns bitte zunächst den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen. Sie erhalten danach eine ausführliche schriftliche Information von uns über die zu besorgenden Dokumente und die weitere Vorgehensweise. Eine telefonische Auskunft ist aufgrund der Komplexität jedes Einzelfalles oft nicht möglich.
Für eine kompetente Beratung benötigen wir in jedem Fall den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen, siehe Download.
Außerdem Ausweisdokumente beider Eheschließenden; dies können sein
- gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
- gültiger ausländischer Reisepass (bei EU-Angehörigen reicht die Identitätskarte)
- ggf. deutsches Passersatzpapier
- bei Wohnsitz des ausländischen Eheschließenden in Deutschland zusätzlich der Aufenthaltstitel
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.
- Im Verfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen kann eine Beteiligung des Oberlandesgerichts Hamm erforderlich sein. Das Verfahren wird "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" bezeichnet, die Antragstellung erfolgt über das Standesamt.
- Sollte einer der Eheschließenden verheiratet gewesen sein und wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist ggf. die Beteiligung des Oberlandesgerichts Düsseldorf notwendig, um ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsraum durchzuführen. Auch hier erfolgt die Antragstellung über das Standesamt.
- Sollte einer der Eheschließenden die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei Vorsprachen eine dolmetschende Person mitzubringen. Dies kann eine befreundete Person oder ein Familienangehöriger sein.
Die Beratung ist gebührenfrei.
Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandebeteiligung beträgt 66 Euro.
Sollte die Aufnahme von eidesstattliche Versicherungen notwendig sein, z. B. bei Beteiligung eines Dolmetschers, beträgt die Gebühr hierfür jeweils 21 Euro.
Die Verfahren bei den Oberlandesgerichten Hamm und Düsseldorf sind gesondert gebührenpflichtig. Dort wird die Gebühr einkommensabhängig festgesetzt.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung können Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Beratungsangebot
Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind, um die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung zu schaffen.
Hierzu übersenden Sie uns bitte zunächst den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen. Sie erhalten danach eine ausführliche schriftliche Information von uns über die zu besorgenden Dokumente und die weitere Vorgehensweise. Eine telefonische Auskunft ist aufgrund der Komplexität jedes Einzelfalles oft nicht möglich.
Für eine kompetente Beratung benötigen wir in jedem Fall den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen, siehe Download.
Außerdem Ausweisdokumente beider Eheschließenden; dies können sein
- gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
- gültiger ausländischer Reisepass (bei EU-Angehörigen reicht die Identitätskarte)
- ggf. deutsches Passersatzpapier
- bei Wohnsitz des ausländischen Eheschließenden in Deutschland zusätzlich der Aufenthaltstitel
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.
- Im Verfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen kann eine Beteiligung des Oberlandesgerichts Hamm erforderlich sein. Das Verfahren wird "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" bezeichnet, die Antragstellung erfolgt über das Standesamt.
- Sollte einer der Eheschließenden verheiratet gewesen sein und wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist ggf. die Beteiligung des Oberlandesgerichts Düsseldorf notwendig, um ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsraum durchzuführen. Auch hier erfolgt die Antragstellung über das Standesamt.
- Sollte einer der Eheschließenden die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei Vorsprachen eine dolmetschende Person mitzubringen. Dies kann eine befreundete Person oder ein Familienangehöriger sein.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82032/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3