- § 11 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Wenn Sie die Ehe schließen wollen, ist zuvor die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich.
Sie möchten in Schloß Holte-Stukenbrock getraut werden? Besuchen Sie auch unseren Ratgeber Heirat der Homepage der Stadtverwaltung.
Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:
Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:
Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.
Persönliche Anmeldung im Standesamt
Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung
Falls Sie beide verhindert sind, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit, wir stellen Ihnen dann ein Formular zur Verfügung.
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
Wenn Sie die Ehe schließen wollen, ist zuvor die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich.
Sie möchten in Schloß Holte-Stukenbrock getraut werden? Besuchen Sie auch unseren Ratgeber Heirat der Homepage der Stadtverwaltung.
Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:
Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:
Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.
Persönliche Anmeldung im Standesamt
Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung
Falls Sie beide verhindert sind, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit, wir stellen Ihnen dann ein Formular zur Verfügung.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82030/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3