- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 12, 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
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Eheschließung anmelden
Kurzbeschreibung
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Nach erfolgter Anmeldung können Sie in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen.
Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r, in Deutschland geboren und ledig:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)
Außerdem, falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage) - weisen Sie die ausstellende Behörde bitte darauf hin, dass Ihr Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss
Außerdem, falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:
- Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
- Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde oder
- Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt oder
- Aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift des Eheregisters, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden der Kinder
In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländische/r Staatsangehörige/r ist, wenn Ihr Geburtsland nicht Deutschland ist und wenn Sie bereits verheiratet waren und die Ehe im Ausland geschieden worden ist.
- Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.
- Einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren wir gerne schon vor dieser offiziellen Frist - bis zu einem Jahr im Voraus.
Persönliche Anmeldung im Standesamt
- Bitte stellen Sie zunächst die notwendigen Unterlagen zusammen.
- Vereinbaren Sie dann telefonisch oder über das Terminbuchungssystem auf unserer Homepage einen Termin für die Anmeldung. Die Anmeldung sollten beide Eheschließenden gemeinsam erledigen. Im Falle der Verhinderung ist die Anmeldung durch nur einen der Eheschließenden möglich. Bitte bringen Sie in dem Fall eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (siehe unter Downloads) des anderen Ehegatten sowie eine Kopie dessen Personalausweises mit.
Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung
Falls Sie beide verhindert sind, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein Formular zur Verfügung.
- Anmeldung der Eheschließung: 40 Euro
- Anmeldung der Eheschließung, wenn auch ausländisches Recht beachtlich ist: 66 Euro
- Ausstellung einer Eheurkunde: 10 Euro
- Ausstellung jeder weiteren Eheurkunde (auf Wunsch): 5 Euro
- Ausstellung einer mehrsprachigen Heiratsurkunde (auf Wunsch): 10 Euro
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung (auf Wunsch): 9 Euro
- Stammbuch (auf Wunsch): 20 - 40 Euro
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Nach erfolgter Anmeldung können Sie in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen.
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 12, 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r, in Deutschland geboren und ledig:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)
Außerdem, falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage) - weisen Sie die ausstellende Behörde bitte darauf hin, dass Ihr Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss
Außerdem, falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:
- Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
- Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde oder
- Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt oder
- Aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift des Eheregisters, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden der Kinder
In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländische/r Staatsangehörige/r ist, wenn Ihr Geburtsland nicht Deutschland ist und wenn Sie bereits verheiratet waren und die Ehe im Ausland geschieden worden ist.
Persönliche Anmeldung im Standesamt
- Bitte stellen Sie zunächst die notwendigen Unterlagen zusammen.
- Vereinbaren Sie dann telefonisch oder über das Terminbuchungssystem auf unserer Homepage einen Termin für die Anmeldung. Die Anmeldung sollten beide Eheschließenden gemeinsam erledigen. Im Falle der Verhinderung ist die Anmeldung durch nur einen der Eheschließenden möglich. Bitte bringen Sie in dem Fall eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (siehe unter Downloads) des anderen Ehegatten sowie eine Kopie dessen Personalausweises mit.
Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung
Falls Sie beide verhindert sind, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein Formular zur Verfügung.
- Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.
- Einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren wir gerne schon vor dieser offiziellen Frist - bis zu einem Jahr im Voraus.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3