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Eheschließung – Durchführung der Trauung
Kurzbeschreibung
Nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung kann die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Beschreibung
Im Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock haben Sie die Wahl, sich im Ratssaal des Rathauses, im Heimathaus II oder in einer von Ihnen gewählten privaten Location innerhalb des Stadtbezirks (Ambientetrauung) trauen zu lassen. Gerne reservieren wir für Ihre Trauung frühzeitig (auch bereits vor der offiziellen Anmeldung der Eheschließung) Ihren Wunschtermin.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Am Tag der Trauung - gültige Ausweisdokumente (Brautpaar, ggf. Dolmetscher, ggf. Trauzeugen)
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach der offiziellen Anmeldung erfolgen kann. Verstreicht diese Frist, müsste die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Die standesamtliche Trauung dauert 20 - 30 Minuten.
Sind die Eheschließenden oder Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Der Dolmetscher ist von Ihnen zu beauftragen und kann eine Person Ihres Vertrauens, jedoch kein enger Familienangehöriger, sein.
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen sein.
Ab 12 Monate vor der geplanten Trauung
- Terminreservierung für Ihre Trauung
- Informieren Sie sich bereits über die für die Trauung notwendigen Dokumente, insbesondere, wenn Urkunden aus dem Ausland zu beschaffen sind.
Ab 6 Monate vor der Trauung
- Anmeldung der Eheschließung im Standesamt
- Bei auswärtigen Paaren übersendet uns das Wohnsitzstandesamt die geprüfte Anmeldung und ermächtigt uns, Ihre Eheschleißung durchzuführen. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung. Gerne vereinbaren wir vor der Trauung ein persönliches Gespräch mit Ihnen, um Sie über den Ablauf der Trauung zu informieren.
Bis zwei Wochen vor der Trauung
- Bitte reichen Sie uns das Formular "Ergänzende Angaben zur Anmeldung" ein.
- Wünschen Sie eine persönlich gestaltete Traurede, senden Sie uns bitte auch den "Fragebogen Traurede" zu.
Am Tag der Trauung
Ihre Eheschließung erfolgt durch die Standesbeamtin ggf. im Beisein Ihrer Trauzeugen und Ihres Dolmetschers. Anlässlich der Eheschließung können Sie auf Wunsch eine Ehenamensbestimmung vornehmen. Nach Durchführung der Eheschließung erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Eheurkunden.
Nach der Trauung
Bitte denken Sie daran, Behörden und Institutionen über Ihre Eheschließung und ggf. Namensänderung zu informieren.
- Vornahme der Eheschließung, falls Anmeldung in unserem Standesamt erfolgt ist: gebührenfrei
- Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist (auswärtige Paare): 40 Euro
- Zusatzgebühr für eine Trauung am Samstag im Heimathaus: 200 Euro
- Zusatzgebühr für eine Trauung außerhalb des Standesamtes (Ambientetrauung): 450 Euro, zusätzlich 100 Euro bei einer Trauung außerhalb der Dienstzeiten, zum Beispiel an einem Freitagnachmittag
- Ausstellung einer Eheurkunde: 10 Euro
- Jede weitere Urkunde: 5 Euro
- Ausstellung einer mehrsprachigen Heiratsurkunde: 10 Euro
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung: 9 Euro
- Stammbuch (auf Wunsch): 20 - 40 Euro
- Eidesstattliche Versicherung eines Dolmetschers: 21 Euro
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
- Rechnung
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung kann die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Im Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock haben Sie die Wahl, sich im Ratssaal des Rathauses, im Heimathaus II oder in einer von Ihnen gewählten privaten Location innerhalb des Stadtbezirks (Ambientetrauung) trauen zu lassen. Gerne reservieren wir für Ihre Trauung frühzeitig (auch bereits vor der offiziellen Anmeldung der Eheschließung) Ihren Wunschtermin.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Am Tag der Trauung - gültige Ausweisdokumente (Brautpaar, ggf. Dolmetscher, ggf. Trauzeugen)
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt (Wohnsitzstandesamt) angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen abgeschlossen sein.
Ab 12 Monate vor der geplanten Trauung
- Terminreservierung für Ihre Trauung
- Informieren Sie sich bereits über die für die Trauung notwendigen Dokumente, insbesondere, wenn Urkunden aus dem Ausland zu beschaffen sind.
Ab 6 Monate vor der Trauung
- Anmeldung der Eheschließung im Standesamt
- Bei auswärtigen Paaren übersendet uns das Wohnsitzstandesamt die geprüfte Anmeldung und ermächtigt uns, Ihre Eheschleißung durchzuführen. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung. Gerne vereinbaren wir vor der Trauung ein persönliches Gespräch mit Ihnen, um Sie über den Ablauf der Trauung zu informieren.
Bis zwei Wochen vor der Trauung
- Bitte reichen Sie uns das Formular "Ergänzende Angaben zur Anmeldung" ein.
- Wünschen Sie eine persönlich gestaltete Traurede, senden Sie uns bitte auch den "Fragebogen Traurede" zu.
Am Tag der Trauung
Ihre Eheschließung erfolgt durch die Standesbeamtin ggf. im Beisein Ihrer Trauzeugen und Ihres Dolmetschers. Anlässlich der Eheschließung können Sie auf Wunsch eine Ehenamensbestimmung vornehmen. Nach Durchführung der Eheschließung erhalten Sie die von Ihnen gewünschten Eheurkunden.
Nach der Trauung
Bitte denken Sie daran, Behörden und Institutionen über Ihre Eheschließung und ggf. Namensänderung zu informieren.
Die standesamtliche Trauung dauert 20 - 30 Minuten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten nach der offiziellen Anmeldung erfolgen kann. Verstreicht diese Frist, müsste die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Sind die Eheschließenden oder Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen. Der Dolmetscher ist von Ihnen zu beauftragen und kann eine Person Ihres Vertrauens, jedoch kein enger Familienangehöriger, sein.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/193706/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3