Eheschließung im Ausland - Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Kurzbeschreibung

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und wollen im Ausland die Ehe schließen. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.

Beschreibung

Ob Sie in dem Land, in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes oder dem ausländischen Standesamt, welches die Eheschließung durchführen soll. Das deutsche Standesamt kann dazu keine verbindlichen Informationen erteilen.

Es gibt Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie in der Meldebehörde.

  • §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verwaltungsgebührenordnung NRW

Für das Ehefähigkeitszeugnis benötigen wir Unterlagen beider Ehegatten. Abhängig von der Staatsangehörigkeit und etwaiger Vorehen variieren diese. Wir beraten Sie gerne.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat ab Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre ausländische Eheschließung anschließend der Meldebehörde anzuzeigen haben.
  • Unter Umständen wird ein im Ausland bestimmter Ehename in Deutschland nicht anerkannt oder es ist in einigen Ländern eine Ehenamensbestimmung nicht möglich. Ggf. ist daher nach Eheschließung eine namensrechtliche Erklärung im Standesamt oder bei Auslandsaufenthalt in der Konsularabteilung der deutschen Auslandsvertretung notwendig. Bitte lassen Sie sich von uns im Vorfeld beraten.
  • Bitte lassen Sie im Ausland alle notwendigen Registrierungen der Eheschließung vornehmen. Außerdem lassen Sie sich genügend Originalurkunden ausstellen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob die ausländische Urkunde zur Verwendung in Deutschland mit einer Apostille oder Legalisation zu versehen ist.
  • Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, können Sie Ihre ausländische Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns als Ihr Wohnsitzstandesamt.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können, muss mind. ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

  • Sie müssen beide volljährig sein.
  • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
  • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
  1. Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten, welche Dokumente Sie besorgen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin oder schreiben uns eine Mail.
  2. Stellen Sie sämtliche Dokumente zusammen.
  3. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit uns für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Falls Sie im Ausland leben, ist eine schriftliche Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie und übersenden das Antragsformular.

  • Haben beide Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit - 40 Euro
  • Hat mind. ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit - 66 Euro
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung
  • Rechnung

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