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Eheschließung im Ausland - Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Kurzbeschreibung
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und wollen im Ausland die Ehe schließen. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Beschreibung
Ob Sie in dem Land, in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes oder dem ausländischen Standesamt, welches die Eheschließung durchführen soll. Das deutsche Standesamt kann dazu keine verbindlichen Informationen erteilen.
Es gibt Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie in der Meldebehörde.
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Für das Ehefähigkeitszeugnis benötigen wir Unterlagen beider Ehegatten. Abhängig von der Staatsangehörigkeit und etwaiger Vorehen variieren diese. Wir beraten Sie gerne.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat ab Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.
- Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre ausländische Eheschließung anschließend der Meldebehörde anzuzeigen haben.
- Unter Umständen wird ein im Ausland bestimmter Ehename in Deutschland nicht anerkannt oder es ist in einigen Ländern eine Ehenamensbestimmung nicht möglich. Ggf. ist daher nach Eheschließung eine namensrechtliche Erklärung im Standesamt oder bei Auslandsaufenthalt in der Konsularabteilung der deutschen Auslandsvertretung notwendig. Bitte lassen Sie sich von uns im Vorfeld beraten.
- Bitte lassen Sie im Ausland alle notwendigen Registrierungen der Eheschließung vornehmen. Außerdem lassen Sie sich genügend Originalurkunden ausstellen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob die ausländische Urkunde zur Verwendung in Deutschland mit einer Apostille oder Legalisation zu versehen ist.
- Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, können Sie Ihre ausländische Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns als Ihr Wohnsitzstandesamt.
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können, muss mind. ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
- Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten, welche Dokumente Sie besorgen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin oder schreiben uns eine Mail.
- Stellen Sie sämtliche Dokumente zusammen.
- Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit uns für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Falls Sie im Ausland leben, ist eine schriftliche Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie und übersenden das Antragsformular.
- Haben beide Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit - 40 Euro
- Hat mind. ein Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit - 66 Euro
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
- Rechnung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und wollen im Ausland die Ehe schließen. In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.
Ob Sie in dem Land, in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes oder dem ausländischen Standesamt, welches die Eheschließung durchführen soll. Das deutsche Standesamt kann dazu keine verbindlichen Informationen erteilen.
Es gibt Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird Ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Meldebescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie in der Meldebehörde.
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Für das Ehefähigkeitszeugnis benötigen wir Unterlagen beider Ehegatten. Abhängig von der Staatsangehörigkeit und etwaiger Vorehen variieren diese. Wir beraten Sie gerne.
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können, muss mind. ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, muss die Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
- Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten, welche Dokumente Sie besorgen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin oder schreiben uns eine Mail.
- Stellen Sie sämtliche Dokumente zusammen.
- Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit uns für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.
Falls Sie im Ausland leben, ist eine schriftliche Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses möglich. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie und übersenden das Antragsformular.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat ab Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.
- Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre ausländische Eheschließung anschließend der Meldebehörde anzuzeigen haben.
- Unter Umständen wird ein im Ausland bestimmter Ehename in Deutschland nicht anerkannt oder es ist in einigen Ländern eine Ehenamensbestimmung nicht möglich. Ggf. ist daher nach Eheschließung eine namensrechtliche Erklärung im Standesamt oder bei Auslandsaufenthalt in der Konsularabteilung der deutschen Auslandsvertretung notwendig. Bitte lassen Sie sich von uns im Vorfeld beraten.
- Bitte lassen Sie im Ausland alle notwendigen Registrierungen der Eheschließung vornehmen. Außerdem lassen Sie sich genügend Originalurkunden ausstellen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob die ausländische Urkunde zur Verwendung in Deutschland mit einer Apostille oder Legalisation zu versehen ist.
- Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, können Sie Ihre ausländische Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an uns als Ihr Wohnsitzstandesamt.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3