Anmeldung der Eheschließung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie die Ehe schließen wollen, ist zuvor die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich.

Sie möchten in Schloß Holte-Stukenbrock getraut werden? Besuchen Sie auch unseren Ratgeber Heirat der Homepage der Stadtverwaltung.

 

  • § 11 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

 

Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)

Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:

  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)

Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:

  • Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
  • Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde oder
  • Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt

Falls Sie gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunden der Kinder

In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.

 

  • Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.
  • Einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren wir gerne schon vor dieser offiziellen Frist - bis zu einem Jahr im Voraus.

 

Persönliche Anmeldung im Standesamt

  1. Bitte stellen Sie zunächst die notwendigen Unterlagen zusammen.
  2. Vereinbaren Sie dann telefonisch oder per Mail einen Termin für die Anmeldung. Die Anmeldung sollten beide Eheschließenden gemeinsam erledigen. Im Falle der Verhinderung ist die Anmeldung durch nur einen der Eheschließenden möglich. Bitte bringen Sie in dem Fall eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung des anderen Ehegatten sowie eine Kopie dessen Personalausweises mit.
  3. Bereiten Sie gern schon zum Termin folgende Formulare vor: Ergänzende Angaben zur Anmeldung und Gestaltung des Ablaufs der Trauung

 

Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung

Sie können die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen.

  1. Bitte füllen Sie hierzu die Schriftliche Anmeldung der Eheschließung aus und fügen dieser Ihre Originaldokumente und Kopien Ihrer Personalausweise bei. Senden Sie die Anmeldung an das Standesamt oder werfen die Unterlagen mit einem an das Standesamt adressierten Umschlag in unseren Hausbriefkasten.
  2. Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
  3. Sollte ggf. noch ein persönliches Gespräch notwendig sein, vereinbaren wir dazu einen Termin mit Ihnen.
  4. Gerne fügen Sie Ihren Unterlagen folgende Formulare bei: Ergänzende Angaben zur Anmeldung und Gestaltung des Ablaufs der Trauung

Sämtliche hier genannten Formulare finden Sie im Bereich Downloads auf dieser Seite.

 

  • Anmeldung der Eheschließung: 40 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung, wenn auch ausländisches Recht beachtlich ist: 66 Euro
  • Ausstellung einer Eheurkunde: 10 Euro
  • Ausstellung jeder weiteren Eheurkunde (auf Wunsch): 5 Euro
  • Ausstellung einer mehrsprachigen Heiratsurkunde (auf Wunsch): 10 Euro
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung (auf Wunsch): 9 Euro
  • Vornahme einer Trauung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgt ist (auswärtige Paare): 40 Euro
  • Stammbuch (auf Wunsch): 20 - 40 Euro
  • Zusatzgebühr für eine Trauung am Samstag im Heimathaus: 200 Euro
  • Zusatzgebühr für eine Trauung außerhalb des Standesamtes (Ambientetrauung): 450 Euro (+ 100 Euro falls Trauung an einem Freitagnachmittag)

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen