Eheschließung anmelden

Kurzbeschreibung

Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Nach erfolgter Anmeldung können Sie in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen.

  • §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 12, 13 Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
  • Verwaltungsgebührenordnung NRW

Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r, in Deutschland geboren und ledig:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)

          Neue Alternative: Datenabrufverfahren

Bislang waren die notwendigen Geburtenregisterausdrucke von den Eheschließenden zwingend selbst bei ihrem Geburtsstandesamt zu beantragen und zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegen. Ein elektronisches Datenabrufverfahren unter deutschen Standesämtern ermöglicht es uns nun, die Daten für Sie anzufordern. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Der Datenabruf setzt Ihr vorheriges Einverständnis voraus. Wir haben hierzu ein Formular entwickelt (siehe Download) und bitten Sie, dieses VOR Ihrer geplanten persönlichen Anmeldung der Eheschließung bei uns einzureichen. Wir erledigen dann zunächst den Datenabruf und informieren Sie, sobald dieser von Ihren Geburtsstandesämtern beantwortet wurde. Anschließend vereinbaren Sie mit uns den Termin für die "offizielle" Anmeldung der Eheschließung.

Wir weisen darauf hin, dass das Datenabrufverfahren freiwillig ist. Selbstverständlich können Sie Ihren Geburtenregisterausdruck weiterhin selbst bei Ihrem Geburtsstandesamt anfordern.

Außerdem, falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:

  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage) - weisen Sie die ausstellende Behörde bitte darauf hin, dass Ihr Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss

Außerdem, falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:

  • Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
  • Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde oder
  • Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt oder
  • Aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift des Eheregisters, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt oder
  • waren Eheschließung und Scheidung in Deutschland ist alternativ ein Datenabrufverfahren möglich (siehe auch unsere Erläuterungen zum Thema Geburtenregisterausdruck)

Falls Sie gemeinsame Kinder haben:

  • Geburtsurkunden der Kinder oder alternativ: Datenabrufverfahren bei Geburt in Deutschland, siehe oben

In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländische/r Staatsangehörige/r ist, wenn Ihr Geburtsland nicht Deutschland ist und wenn Sie bereits verheiratet waren und die Ehe im Ausland geschieden worden ist.

  • Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.
  • Einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren wir gerne schon vor dieser offiziellen Frist - bis zu einem Jahr im Voraus.

Persönliche Anmeldung im Standesamt

  1. Bitte stellen Sie zunächst die notwendigen Unterlagen zusammen.
  2. Wünschen Sie ein Datenabrufverfahren (siehe Erläuterungen unter "Erforderliche Unterlagen"), übersenden Sie uns hierzu vorab Ihre Einverständniserklärung (siehe Download), nach erfolgtem Datenabruf informieren wir Sie per Mail.
  3. Vereinbaren Sie dann telefonisch oder über das Terminbuchungssystem auf unserer Homepage einen Termin für die Anmeldung. Die Anmeldung sollten beide Eheschließenden gemeinsam erledigen. Im Falle der Verhinderung ist die Anmeldung durch nur einen der Eheschließenden möglich. Bitte bringen Sie in dem Fall eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (siehe unter Downloads) des anderen Ehegatten sowie eine Kopie dessen Personalausweises mit.

Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung

Falls Sie beide verhindert sind, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen. Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein Formular zur Verfügung.

  • Anmeldung der Eheschließung: 40 Euro
  • Anmeldung der Eheschließung, wenn auch ausländisches Recht beachtlich ist: 66 Euro
  • Ausstellung einer Eheurkunde: 10 Euro
  • Ausstellung jeder weiteren Eheurkunde (auf Wunsch): 5 Euro
  • Ausstellung einer mehrsprachigen Heiratsurkunde (auf Wunsch): 10 Euro
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung (auf Wunsch): 9 Euro
  • Stammbuch (auf Wunsch): 20 - 40 Euro
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen