- § 11 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Wenn Sie die Ehe schließen wollen, ist zuvor die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erforderlich.
Sie möchten in Schloß Holte-Stukenbrock getraut werden? Besuchen Sie auch unseren Ratgeber Heirat der Homepage der Stadtverwaltung.
Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:
Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:
Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.
Persönliche Anmeldung im Standesamt
Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung
Sie können die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen.
Sämtliche hier genannten Formulare finden Sie im Bereich Downloads auf dieser Seite.
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:
Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:
Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:
Falls Sie gemeinsame Kinder haben:
In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.
Heirat, Aufgebot, Partnerschaft, Lebensgemeinschaft, Trauung, Hochzeit, Heiraten, Ehe https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82030/show
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)