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Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
Kurzbeschreibung
Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland aufgelöste Ehe zunächst weiterhin als bestehend ("hinkende Ehe"). Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam aufgelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der Scheidung. Die förmliche Anerkennung erfolgt für unseren Bezirk beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie dort in Eigenregie. Das Standesamt ist Ihnen auf Wunsch bei der Antragstellung behilflich.
Beschreibung
Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung ist für diverse Rechtsbereiche von besonderer Bedeutung. Im personenstandsrechtlichen Bereich wird die Auflösung einer Ehe beispielsweise bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen für eine neue Eheschließung oder bei Geburtsbeurkundungen geprüft, wenn die Mutter des Kindes verheiratet war und ihre Ehe im Ausland geschieden wurde.
Eine förmliche Anerkennung ist in manchen Fällen entbehrlich. Dies trifft beispielsweise auf Scheidungen zu, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (außer Dänemark) ausgesprochen wurden. Bitte lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine förmliche Anerkennung notwendig ist.
- § 107 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Wir beraten Sie gern.
- Mithilfe bei der Antragstellung: 25 Euro
- Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhebt eigene Gebühren
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland aufgelöste Ehe zunächst weiterhin als bestehend ("hinkende Ehe"). Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam aufgelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der Scheidung. Die förmliche Anerkennung erfolgt für unseren Bezirk beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Den Antrag auf Anerkennung stellen Sie dort in Eigenregie. Das Standesamt ist Ihnen auf Wunsch bei der Antragstellung behilflich.
Die Anerkennung einer ausländischen Scheidung ist für diverse Rechtsbereiche von besonderer Bedeutung. Im personenstandsrechtlichen Bereich wird die Auflösung einer Ehe beispielsweise bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen für eine neue Eheschließung oder bei Geburtsbeurkundungen geprüft, wenn die Mutter des Kindes verheiratet war und ihre Ehe im Ausland geschieden wurde.
Eine förmliche Anerkennung ist in manchen Fällen entbehrlich. Dies trifft beispielsweise auf Scheidungen zu, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (außer Dänemark) ausgesprochen wurden. Bitte lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine förmliche Anerkennung notwendig ist.
- § 107 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Wir beraten Sie gern.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/197768/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3