Namensänderung in der Ehe oder nach Auflösung der Ehe

Kurzbeschreibung

Durch Erklärung gegenüber dem Standesamt können während des Bestehens einer Ehe oder nach Auflöstung einer Ehe Namensänderungen herbeigeführt werden. Diese sind:

Beschreibung

  • Bestimmung eines Ehenamens

Haben die Ehegatten anlässlich der Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt, ist diese durch eine gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standeamt auch im Nachhinein möglich. Zum Ehenamen kann einer der Geburtsnamen oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name eines der Ehegatten bestimmt werden.

  • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Namens zum Ehenamen und Widerruf

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Erklärung über den Ehenamen geführten Namen voranstellen oder anfügen. Die Erklärung kann gegenüber dem Standeamt widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann nicht mehr möglich. Eine Hinzufügung ist auch nach Auflösung der Ehe möglich.

  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte behält grundsätzlich seinen Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Falls Ihre Ehe nicht in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen worden sein sollte: Eheurkunde und ggf. Nachweis über die rechtswirksame Auflösung der Ehe

Die Erklärung geben Sie im Standesamt in beglaubigter Form ab. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin mit uns.

Ihre Namenserklärung wird sofort wirksam, falls Sie Ihre Ehe in Schloß Holte-Stukenbrock geschlossen haben. in allen anderen Fällen übersenden wir eine beglaubigte Abschrift Ihrer Erklärung an das zuständige Eheschließungsstandesamt. Die Erklärung wird mit Zugang dort wirksam.

Über die wirksame Namensänderung informiert das Standesamt Ihre Meldebehörde. Sie haben dann die Möglichkeit, neue Ausweisdokumente zu beantragen.

Die Gebühr für die Aufnahme der Erklärung beträgt 21 Euro. Falls Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung wünschen, beträgt die Gebühr hierfür 9 Euro. Diese können wir nur ausstellen, wenn die Eheschließung in Schloß Holte-Stukenbrock erfolgt ist. Haben Sie in einem anderen Standesamt geheiratet, fordern Sie bitte bei Bedarf dort eine Bescheinigung an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen