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Vaterschaftsanerkennung
Kurzbeschreibung
Zum Kind einer nicht verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden.
Beschreibung
Hierzu muss der Vater die Erklärung abgeben, das er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.
Nach Möglichkeit sollten Sie diese Erklärungen gemeinsam im Standesamt abgeben.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Ihre Ausweise und Geburtsurkunden
- die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren ist
Diese Erklärung ist gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-303
Hierzu muss der Vater die Erklärung abgeben, das er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird.
Nach Möglichkeit sollten Sie diese Erklärungen gemeinsam im Standesamt abgeben.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Ihre Ausweise und Geburtsurkunden
- die Geburtsurkunde des Kindes, wenn es bereits geboren ist
Diese Erklärung ist gebührenfrei.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1564/showFrau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)