Sorgeerklärung

Kurzbeschreibung

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben die Möglichkeit, ihren Willen über die Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ihr Kind zu erklären. Dies ist auch vorgeburtlich möglich. Die Sorgeerklärung können Sie beim Jugendamt oder bei einem Notar abgeben. Das Standesamt kann die Erklärung nicht beurkunden. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen