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Grundbesitzabgaben
Beschreibung
Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Müllgebühr
- Schmutzwassergebühr
- Regenwassergebühr
- Kleineinleiterabgabe
- Grubenabfuhr
Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Zuständige Einrichtungen
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Steuerangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Reinhold
- Voller Name:
Herr Reinhold
- Telefon:
- 05207 8905-5122