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Schmutzwassergebühr
Beschreibung
Bei Grundstücken mit Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung berechnet sich die Schmutzwassergebühr nach den abgenommenen Frischwassermengen.
Bei Grundstücken mit privater Wasserversorgung wird die Schmutzwassergebühr auf Grund der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen festgesetzt, wobei 42 cbm Abwasser pro Person und Jahr zu Grunde gelegt werden.
Änderungen in der Personenzahl werden zu den Stichtagen 10.12., 10.03, 10.06. und 10.09. mit Wirkung ab dem jeweils folgenden Quartal automatisch berücksichtigt.
Die Gebühr beträgt aktuell 1,76 € je cbm.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/rathaus-stadt/stadtverwaltung/staedtisches-ortrecht
Zuständige Einrichtungen
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Steuerangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Lideck
- Voller Name:
Frau Lideck
- Telefon:
- 05207 8905-5118