Fachbereich Finanzen (FB 2)
Fachbereich

Kurzbezeichnung

FB 2

Beschreibung

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Finanzen - früher Finanzverwaltungamt - gehören die Überwachung des gesamten Zahlungskehrs (Stadtkasse), die Veranlagung der Grundbesitzabgaben wie Grund- und Hundesteuer, Abfall- und Abwasserbeseitigungsgebühren, sowie die Veranlagung der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer. In der Beitragsabteilung werden insbesondere Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge ermittelt und den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. In der Kämmerei erfolgen Haushaltsplanung, Kalkulationen sowie die Kostenrechnung.

Anschrift

  • Fachbereich Finanzen (FB 2)
  • Rathausstraße 2
  • 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 17:30 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

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Zuständige Kontaktperson