Hundesteuer

Kurzbeschreibung

Hundehalter/Hundehalterinnen müssen Ihren Hund bei der Stadt anmelden, da die Haltung von Hunden gemäß der Hundesteuersatzung steuerpflichtig ist.

Beschreibung

Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.

Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn

  1. ein Hund gehalten wird 50,00 €
  2. zwei Hunde gehalten werden je Hund 70,00 €
  3. drei Hunde gehalten werden je Hund 90,00 €

Tierheimhunde sind für ein Jahr steuerbefreit. Eine Anmeldung des/der Hunde/s muss trotzdem erfolgen.

Weitere Steuerermäßigungs- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen:

https://www.schlossholtestukenbrock.de/rathaus-stadt/stadtverwaltung/staedtisches-ortrecht

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen