Hunde - Anzeige große Hunde

Kurzbeschreibung

Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Beschreibung

Das Landeshundegesetz vom 18.12.2002 bestimmt, dass die Haltung, Zucht und Ausbildung großer oder gefährlicher Hunde anzeige- bzw. erlaubnispflichtig ist.

Ob eine Anzeige ausreicht oder eine ordnungsbehördliche  Erlaubnis einzuholen ist, richtet sich nach der Kategorie, in die der betreffende Hund nach dem Landeshundegesetz einzustufen ist.

"Große Hunde" sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben (Anzeigepflicht).

Für das Halten gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen bedarf es einer Erlaubnis.
Onliendienstleitung Antrag auf Erlaubnis für das Halten gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen

  •     Sachkundenachweis (vom Tierarzt)
  •     Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  •     Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)

Die Anzeige ist mit 25,- € gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen