Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben, während die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird.

Grundlagen der Grundsteuer sind der Grundsteuermessbetrag, welcher vom Finanzamt festgesetzt wird, und der Hebesatz, der durch die Hebesatz-Satzung der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock festgelegt wird.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt zurzeit 145 v.H. und für die Grundsteuer B 310 v.H.

Eigentümer und Eigentümerinnen, die ein Grundstück veräußern, bleiben gegenüber der Stadt solange steuerpflichtig, bis das Finanzamt die Zurechnungsfortschreibung vornimmt. Diese Fortschreibung erfolgt immer zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.

Näheres zum Eigentumswechsel finden Sie unter folgendem Link: https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1470/show

Rückfragen zu der Bewertung des Grundstücks richten Sie bitte direkt an die Bewertungsstelle des Finanzamtes Wiedenbrück.

 

Grundsteuerreform

Alle Informatinen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage der Stadt in der Rubrik Finanzen der Stadt.

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