Hunde - Antrag auf Erlaubnis für das Halten gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen

Beschreibung

Das Landeshundegesetz vom 18.12.2002 bestimmt, dass die Haltung, Zucht und Ausbildung großer oder gefährlicher Hunde anzeige- bzw. erlaubnispflichtig ist.

Ob eine Anzeige ausreicht oder eine ordnungsbehördliche  Erlaubnis einzuholen ist, richtet sich nach der Kategorie, in die der betreffende Hund nach dem Landeshundegesetz einzustufen ist.

"Große Hunde" sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben (Anzeigepflicht). Onlinedienstleistung Anzeige großer Hunde

Hunde  bestimmter Rassen nach § 10 sind Hunde der Rassen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden (Erlaubnispflicht).

Gefährliche Hunde nach § 3 sind Hunde der Rassen:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden (Erlaubnispflicht).

Bei Hunden bestimmter Rassen:

  • Sachkundenachweis (vom Amtsveterinär oder anerkannter sachverständiger Stelle)
  • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
  • Führungszeugnis (Belegart OB)

Bei gefährlichen Hunden:

  • Sachkundenachweis (nur vom Amtsveterinär)
  • Nachweis über Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden). Die Hunderasse muss im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt sein.
  • Führungszeugnis (Belegart OB)
  • Übernahmevertrag des vorherigen Besitzers oder vom Tierheim
  • Nachweis über ein besonderes privates oder öffentliches Interesse an der Haltung

30,00 € - 100,00 € für die Erlaubnis zum Halten von Hunden bestimmter Rassen bzw. gefährlich eingestufter Hunde.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen