Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Hundesteuer
Kurzbeschreibung
Hundehalter/Hundehalterinnen müssen Ihren Hund bei der Stadt anmelden, da die Haltung von Hunden gemäß der Hundesteuersatzung steuerpflichtig ist.
Beschreibung
Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.
Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn
- ein Hund gehalten wird 50,00 €
- zwei Hunde gehalten werden je Hund 70,00 €
- drei Hunde gehalten werden je Hund 90,00 €
Tierheimhunde sind für ein Jahr steuerbefreit. Eine Anmeldung des/der Hunde/s muss trotzdem erfolgen.
Weitere Steuerermäßigungs- oder befreiungstatbestände können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen:
https://www.schlossholtestukenbrock.de/rathaus-stadt/stadtverwaltung/staedtisches-ortrecht
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Steuerangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- steuern@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Reinhold
- Voller Name:
Herr Reinhold
- Telefon:
- 05207 8905-5122
Hundehalter/Hundehalterinnen müssen Ihren Hund bei der Stadt anmelden, da die Haltung von Hunden gemäß der Hundesteuersatzung steuerpflichtig ist.
Zur steuerlichen An- oder Abmeldung Ihres Hundes können Sie gerne die Onlinedienstleistungen nutzen.
Hunde, die eine Größe von 40 cm haben oder erreichen oder Hunde die 20 kg wiegen oder das Gewicht erreichen, sind im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zusätzlich ordnungsbehördlich anzumelden.
Weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1530/showZu den Aufgaben des Fachbereichs Finanzen - früher Finanzverwaltungamt - gehören die Überwachung des gesamten Zahlungskehrs (Stadtkasse), die Veranlagung der Grundbesitzabgaben wie Grund- und Hundesteuer, Abfall- und Abwasserbeseitigungsgebühren, sowie die Veranlagung der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer. In der Beitragsabteilung werden insbesondere Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge ermittelt und den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. In der Kämmerei erfolgen Haushaltsplanung, Kalkulationen sowie die Kostenrechnung.
FB 2