Anmeldung der Eheschließung mit einem ausländischen Partner

Kurzbeschreibung

Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sind einige Besonderheiten vor der Eheschließung zu beachten. Nach erfolgreicher Anmeldung der Eheschließung können Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.

 

Beschreibung

Beratungsangebot

Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind, um die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung zu schaffen.

Hierzu übersenden Sie uns bitte zunächst den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen. Sie erhalten danach eine ausführliche schriftliche Information von uns über die zu besorgenden Dokumente und die weitere Vorgehensweise. Eine telefonische Auskunft ist aufgrund der Komplexität jedes Einzelfalles oft nicht möglich.

 

Für eine kompetente Beratung benötigen wir in jedem Fall den vollständig ausgefüllten Beratungsbogen, siehe Download.

Außerdem Ausweisdokumente beider Eheschließenden; dies können sein

  • gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger ausländischer Reisepass (bei EU-Angehörigen reicht die Identitätskarte)
  • ggf. deutsches Passersatzpapier
  • bei Wohnsitz des ausländischen Eheschließenden in Deutschland zusätzlich der Aufenthaltstitel

 

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

 

  • Im Verfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen kann eine Beteiligung des Oberlandesgerichts Hamm erforderlich sein. Das Verfahren wird "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" bezeichnet, die Antragstellung erfolgt über das Standesamt.
  • Sollte einer der Eheschließenden verheiratet gewesen sein und wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist ggf. die Beteiligung des Oberlandesgerichts Düsseldorf notwendig, um ein Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsraum durchzuführen. Auch hier erfolgt die Antragstellung über das Standesamt.
  • Sollte einer der Eheschließenden die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist bei Vorsprachen eine dolmetschende Person mitzubringen. Dies kann eine befreundete Person oder ein Familienangehöriger sein.

 

Die Beratung ist gebührenfrei.

Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandebeteiligung beträgt 66 Euro.

Sollte die Aufnahme von eidesstattliche Versicherungen notwendig sein, z. B. bei Beteiligung eines Dolmetschers, beträgt die Gebühr hierfür jeweils 21 Euro.

Die Verfahren bei den Oberlandesgerichten Hamm und Düsseldorf sind gesondert gebührenpflichtig. Dort wird die Gebühr einkommensabhängig festgesetzt.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen