Eheschließung im Ausland - Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Kurzbeschreibung

Sie haben im Ausland geheiratet. In diesem Fall können Sie die Eheschließung ggf. nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.

Beschreibung

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland in der Regel anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt jederzeit eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit zukünfig.

Sofern Sie in Schloß Holte-Stukenbrock leben und keine Nachbeurkundung der Eheschließung beantragen wollen, müssen Sie die Eheschließung beim Einwohnermeldeamt in das Melderegister eintragen lassen.

  • § 34 Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verwaltungsgebührenordnung NRW

Bitte lassen Sie sich vor Antragstellung von uns beraten, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung notwendig sind. In jedem Fall benötigen wir:

  • Antrag auf Nachbeurkundung (wird persönlich im Standesamt gestellt oder schriftlich bei Auslandsaufenthalt)
  • Personalausweis oder Reisepass beider Ehegatten, bei ausländischer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU ist zwingend ein Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit notwendig)
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters (bei Geburt in Deutschland) für jeden Ehegatten
  • Ggf. Eheurkunden vorangegangener Ehen oder Lebenspartnerschaften und Nachweise über deren Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und ggf. einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation).

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Sie kann einige Wochen bis mehrere Monate betragen.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigt sind

  • die Ehegatten selbst
  • sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder
  • Nachbeurkundung - 40 Euro
  • Eheurkunde - 10 Euro
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister - 10 Euro
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung
  • Rechnung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson