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Sterbefall
Kurzbeschreibung
Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, muss der Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock angezeigt werden.
Beschreibung
Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.
In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.
Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.
War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.
Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-303
Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z. B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.
In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt.
Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.
War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse und Rente.
Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.
Die erste Sterbeurkunde kostet 10,- €, jede weitere Urkunde 5,- €.
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)