Leichenpass

Kurzbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus ist ein Leichenpass erforderlich. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

  • § 17 Bestattungsgesetz NRW
  • Verwaltungsgebührenordnung NRW
  • Sämtliche für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Dokumente
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung
  • Leichenschauschein über die amtsärztlich durchgeführte zweite Leichenschau oder Bescheinigung über die Freigabe der Leiche durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft
  • Die Beantragung des Leichenpasses kann nur persönlich von Bestattungsunternehmen oder von diesen beauftragten Transportunternehmen erfolgen
  • Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung
  • Ist eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt / die Amtsärztin erforderlich, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem amtsärztlichen Dienst in Verbindung:
    Kreis Gütersloh, Amtsärztlicher Dienst, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh, Tel. 05241 85-1650, FAX 05241 85-1717, abt62@kreis-guetersloh.de

Ausstellung des Leichenpasses: 25 Euro

  • Bargeldzahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen