Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Leichenpass
Kurzbeschreibung
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus ist ein Leichenpass erforderlich. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
- § 17 Bestattungsgesetz NRW
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Sämtliche für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Dokumente
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung
- Leichenschauschein über die amtsärztlich durchgeführte zweite Leichenschau oder Bescheinigung über die Freigabe der Leiche durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft
- Die Beantragung des Leichenpasses kann nur persönlich von Bestattungsunternehmen oder von diesen beauftragten Transportunternehmen erfolgen
- Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung
- Ist eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt / die Amtsärztin erforderlich, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem amtsärztlichen Dienst in Verbindung:
Kreis Gütersloh, Amtsärztlicher Dienst, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh, Tel. 05241 85-1650, FAX 05241 85-1717, abt62@kreis-guetersloh.de
Ausstellung des Leichenpasses: 25 Euro
- Bargeldzahlung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Weiterführende Links
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus ist ein Leichenpass erforderlich. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
- § 17 Bestattungsgesetz NRW
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Sämtliche für die Beurkundung des Sterbefalles notwendigen Dokumente
- Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung
- Leichenschauschein über die amtsärztlich durchgeführte zweite Leichenschau oder Bescheinigung über die Freigabe der Leiche durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft
- Die Beantragung des Leichenpasses kann nur persönlich von Bestattungsunternehmen oder von diesen beauftragten Transportunternehmen erfolgen
- Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung
- Ist eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt / die Amtsärztin erforderlich, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem amtsärztlichen Dienst in Verbindung:
Kreis Gütersloh, Amtsärztlicher Dienst, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh, Tel. 05241 85-1650, FAX 05241 85-1717, abt62@kreis-guetersloh.de
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3