Verfahrenshandbuch für Bauherren und Architekten

Kurzbeschreibung

Das Verfahrenshandbuch informiert Bauherrinnen und Bauherren darüber, welche Anforderungen bei der Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen eines Bauantrags in NRW zu beachten sind – zum Beispiel bei Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen oder kleinen Windenergieanlagen.

Beschreibung

Mit Inkrafttreten der BauO NRW 2024 sind bei vielen Bauvorhaben Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. Dieses Handbuch erklärt verständlich, was gesetzlich gefordert ist, wie die Umsetzung in der Praxis gelingt und welche Schritte im Baugenehmigungsverfahren wichtig sind.

Es richtet sich an:

  • Bauherrinnen und Bauherren

  • Architektinnen und Architekten

  • Fachplaner und Energieberater

  • Unternehmen und Investoren

  • § 42a BauO NRW 2024 – Solardachpflicht

  • § 71 Abs. 5 BauO NRW 2024 – zentrale Stelle für Bauanträge

  • § 62 BauO NRW 2024 – verfahrensfreie Anlagen

  • Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW)

  • Weitere technische Regelwerke: z. B. DIN 4109 (Schallschutz), VDE-Normen, TA Lärm

  • Bauantragsunterlagen gemäß BauPrüfVO NRW

  • Angaben zur geplanten Anlage (z. B. PV-Modultyp, Leistung, Aufstellungsort)

  • Nachweis der Statik bei Dachanlagen

  • Schallschutzberechnung bei Wärmepumpen

  • ggf. Nachweise zur Einhaltung der Abstandsvorgaben

  • Förderprogramme des Bundes und Landes NRW (z. B. BEG, progres.nrw)

  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber

  • Informationen zur Netzeinspeisung bei Photovoltaik

  • Beratung durch die Bauaufsicht oder Klimaschutzstelle der Kommune

  • Die Solarpflicht gilt stufenweise: bereits seit 2024 für Nichtwohngebäude, ab 2025 auch für Wohngebäude.

  • Verfahrensfreiheit bedeutet nicht „voraussetzungsfrei“ – auch genehmigungsfreie Anlagen müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.

  • Bei Nichtbeachtung drohen Versagung der Baugenehmigung oder Nachrüstpflichten.

  • Planung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien

  • Prüfung, ob Solarpflicht oder andere Anforderungen greifen

  • Zusammenstellung der Unterlagen und ggf. fachtechnische Nachweise

  • Einreichung des Bauantrags bei der zuständigen Stelle

  • Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

  • Erteilung der Baugenehmigung unter Berücksichtigung der EE-Vorgaben

  • Bauausführung und Inbetriebnahme der Anlagen

  • Abschließende Kontrolle, ggf. Eintragung von Anlagen ins Marktstammdatenregister

Zuständige Einrichtung