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Verfahrenshandbuch für Bauherren und Architekten
Kurzbeschreibung
Das Verfahrenshandbuch informiert Bauherrinnen und Bauherren darüber, welche Anforderungen bei der Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen eines Bauantrags in NRW zu beachten sind – zum Beispiel bei Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen oder kleinen Windenergieanlagen.
Beschreibung
Mit Inkrafttreten der BauO NRW 2024 sind bei vielen Bauvorhaben Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. Dieses Handbuch erklärt verständlich, was gesetzlich gefordert ist, wie die Umsetzung in der Praxis gelingt und welche Schritte im Baugenehmigungsverfahren wichtig sind.
Es richtet sich an:
Bauherrinnen und Bauherren
Architektinnen und Architekten
Fachplaner und Energieberater
Unternehmen und Investoren
§ 42a BauO NRW 2024 – Solardachpflicht
§ 71 Abs. 5 BauO NRW 2024 – zentrale Stelle für Bauanträge
§ 62 BauO NRW 2024 – verfahrensfreie Anlagen
Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW)
Weitere technische Regelwerke: z. B. DIN 4109 (Schallschutz), VDE-Normen, TA Lärm
Bauantragsunterlagen gemäß BauPrüfVO NRW
Angaben zur geplanten Anlage (z. B. PV-Modultyp, Leistung, Aufstellungsort)
Nachweis der Statik bei Dachanlagen
Schallschutzberechnung bei Wärmepumpen
ggf. Nachweise zur Einhaltung der Abstandsvorgaben
Förderprogramme des Bundes und Landes NRW (z. B. BEG, progres.nrw)
Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber
Informationen zur Netzeinspeisung bei Photovoltaik
Beratung durch die Bauaufsicht oder Klimaschutzstelle der Kommune
Die Solarpflicht gilt stufenweise: bereits seit 2024 für Nichtwohngebäude, ab 2025 auch für Wohngebäude.
Verfahrensfreiheit bedeutet nicht „voraussetzungsfrei“ – auch genehmigungsfreie Anlagen müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.
Bei Nichtbeachtung drohen Versagung der Baugenehmigung oder Nachrüstpflichten.
Planung des Bauvorhabens unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien
Prüfung, ob Solarpflicht oder andere Anforderungen greifen
Zusammenstellung der Unterlagen und ggf. fachtechnische Nachweise
Einreichung des Bauantrags bei der zuständigen Stelle
Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Erteilung der Baugenehmigung unter Berücksichtigung der EE-Vorgaben
Bauausführung und Inbetriebnahme der Anlagen
Abschließende Kontrolle, ggf. Eintragung von Anlagen ins Marktstammdatenregister
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 6
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bauaufsicht@stadt-shs.de