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Bauberatung
Kurzbeschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne zu Fragen des öffentlichen Baurechts.
Beschreibung
Häufige Fragen sind zum Beispiel:
- Ist mein Grundstück bebaubar?
- Muss ich eine Baugrenze beachten?
- Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
- Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.
Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:
- Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
- Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
- Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes
Zuständige Einrichtung
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 6
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Rauser
- Voller Name:
Herr Rauser
- Telefon:
- 05207 8905-5134
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Herrmann
- Voller Name:
Herr Herrmann
- Position:
- stellv. Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5133
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Venne
- Voller Name:
Herr Venne
- Position:
- Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5130
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Nolte
- Voller Name:
Frau Nolte
- Telefon:
- 05207 8905-5132