Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Geburt im Ausland – Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Kurzbeschreibung
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn die Voraussetzungen hierzu erfüllt sind.
Beschreibung
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Wir beraten Sie.
Die Bearbeitung kann einige Wochen, in Einzelfällen mehrere Monate dauern.
Die Nachbeurkundung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die im Ausland geborene Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
- Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten.
- Stellen Sie anschließend sämtliche Ihnen anlässlich der Erstberatung mitgeteilten Dokumente zusammen.
- Vereinbaren Sie einen Termin für die Antragstellung.
Bei Wohnsitz im Ausland wenden Sie sich an die dortige deutsche Auslandsvertretung. Dort ist man Ihnen behilflich und nimmt den Antrag auf. Eine etwaige Vaterschaftsanerkennung und ggf. notwendige Namenserklärungen werden in der Konsularabteilung beurkundet.
- Beurkundung der Geburt im Ausland: 40 Euro
- Geburtsurkunde: 10 Euro
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
- Rechnung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktperson
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Biermann
- Voller Name:
-
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonFrau Buschmann
- Voller Name:
-
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag nachbeurkundet werden, wenn die Voraussetzungen hierzu erfüllt sind.
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
- Verwaltungsgebührenordnung NRW
Wir beraten Sie.
Die Nachbeurkundung ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind
- die im Ausland geborene Person selbst
- deren Eltern
- deren Kinder
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)
- Bitte lassen Sie sich zunächst von uns beraten.
- Stellen Sie anschließend sämtliche Ihnen anlässlich der Erstberatung mitgeteilten Dokumente zusammen.
- Vereinbaren Sie einen Termin für die Antragstellung.
Bei Wohnsitz im Ausland wenden Sie sich an die dortige deutsche Auslandsvertretung. Dort ist man Ihnen behilflich und nimmt den Antrag auf. Eine etwaige Vaterschaftsanerkennung und ggf. notwendige Namenserklärungen werden in der Konsularabteilung beurkundet.
Die Bearbeitung kann einige Wochen, in Einzelfällen mehrere Monate dauern.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/197760/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3