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Geburt anzeigen (Hausgeburt in Schloß Holte-Stukenbrock)
Kurzbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk das Kind zur Welt gekommen ist. Dort wird die Geburt dann beurkundet. Außerdem werden Geburtsurkunden ausgestellt. Ist Ihr Kind zuhause in Schloß Holte-Stukenbrock zur Welt gekommen, sind wir Ihr zuständiges Standesamt.
- Aktuelle Ausweisdokumente beider Eltern
- Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Eltern
- Ggf. Eheurkunde
- Ggf. Vaterschaftsanerkennung, ggf. Namenserteilung
- Ärztliche Bescheinigung / Bescheinigung der Hebamme über die Entbindung
Wenn Sie die Anzeige der Geburt allein vornehmen, ist von dem anderen Elternteil eine Erklärung zum Vornamen des Kindes notwendig.
Stellen sie sämtliche Dokumente zusammen und vereinbaren einen Termin mit uns.
- Beurkundung - gebührenfrei
- Geburtsurkunde - 10 Euro
- Jede weitere Geburtsurkunde - 5 Euro
- Es werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt (Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe)
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk das Kind zur Welt gekommen ist. Dort wird die Geburt dann beurkundet. Außerdem werden Geburtsurkunden ausgestellt. Ist Ihr Kind zuhause in Schloß Holte-Stukenbrock zur Welt gekommen, sind wir Ihr zuständiges Standesamt.
- Aktuelle Ausweisdokumente beider Eltern
- Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Eltern
- Ggf. Eheurkunde
- Ggf. Vaterschaftsanerkennung, ggf. Namenserteilung
- Ärztliche Bescheinigung / Bescheinigung der Hebamme über die Entbindung
Wenn Sie die Anzeige der Geburt allein vornehmen, ist von dem anderen Elternteil eine Erklärung zum Vornamen des Kindes notwendig.
Stellen sie sämtliche Dokumente zusammen und vereinbaren einen Termin mit uns.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/193709/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3