Geburt anzeigen (Hausgeburt in Schloß Holte-Stukenbrock)

Kurzbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk das Kind zur Welt gekommen ist. Dort wird die Geburt dann beurkundet. Außerdem werden Geburtsurkunden ausgestellt. Ist Ihr Kind zuhause in Schloß Holte-Stukenbrock zur Welt gekommen, sind wir Ihr zuständiges Standesamt.

  • Aktuelle Ausweisdokumente beider Eltern
  • Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Eltern
  • Ggf. Eheurkunde
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennung, ggf. Namenserteilung
  • Ärztliche Bescheinigung / Bescheinigung der Hebamme über die Entbindung

Wenn Sie die Anzeige der Geburt allein vornehmen, ist von dem anderen Elternteil eine Erklärung zum Vornamen des Kindes notwendig.

Stellen sie sämtliche Dokumente zusammen und vereinbaren einen Termin mit uns.

  • Beurkundung - gebührenfrei
  • Geburtsurkunde - 10 Euro
  • Jede weitere Geburtsurkunde - 5 Euro
  • Es werden drei gebührenfreie Urkunden ausgestellt (Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe)
  • Bargeldzahlung
  • Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen