Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Gaststättenerlaubnis

Wer alkoholhaltige Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen will, bedarf dazu der Erlaubnis.

Das Verabreichen von alkoholfreien Getränken, unentgeltlichen Kostproben und zubereiteten Speisen ist erlaubnisfrei. Eine Erlaubnis bedarf auch nicht, wer in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

Checkliste zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis:

vollständig ausgefülltes Antragsformular Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Führungszeugnis für Behörden (Belegart „O“)


 

persönliche Beantragung Stadtverwaltung

Schloß Holte-Stukenbrock:
Zimmer 4, Telef. 05207/8905-304,-306,-350,-351

Auskunft Gewerbezentralregister
 

 

persönliche Beantragung Stadtverwaltung

Schloß Holte-Stukenbrock:
Zimmer 4, Telef. 05207/8905-304,-306,-350,-351

Pacht- / Mietvertrag für Räume  

Personalausweis oder

Pass und Aufenthalts-/ Niederlassungserlaubnis
bzw. Freizügigkeitsgenehmigung

 

Kreis Gütersloh, Ausländerbehörde,
Telefon 05241/85-0

Unterrichtungsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4
Gaststättengesetz
Auskunft IHK Bielefeld, Telefon 0521/554-0
Unbedenklichkeitsbescheinigung
 
Auskunft Finanzamt Wiedenbrück,
Telefon 05242/934-0
Amtsärztliche Bescheinigung über Belehrung nach
dem Infektionsschutzgesetz für alle Beschäftigten
Auskunft Kreis Gütersloh, Gesundheitsamt,
Telefon 05241/85-1620 oder - 1621

bei Neuerrichtung / Erweiterung:
Baugenehmigung mit Plänen
 

Auskunft Stadt Schloß Holte-Stukenbrock,
Bauordnungsamt,
Telefon: 05207/8905-101 o. -102

bei juristischen Personen:
Auszug Handelsregister

 

 

schriftlicher Antrag an das
Amtsgericht Bielefeld
Registergericht
33595 Bielefeld

oder per FAX: 0521/549-2538

Gewerbeanmeldung
 

 

Stadtverwaltung Betriebssitz

Schloß Holte-Stukenbrock:
Zimmer 19, Telefon 05207/8905-319

 

Nachfolgend können Sie Merkblätter hierzu einsehen :

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen