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Gaststättenbetrieb, Vorübergehend (Schankerlaubnis)
Beschreibung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Schankerlaubnis)
Wenn Sie einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb (z.B. Bierwagen) betreiben möchten, ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.
Die Antragstellung muss rechtzeitig - mindestens 14 Tage - vor der Veranstaltung erfolgen.
Diesen Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes reichen Sie dafür bitte vollständig ausgefüllt ein.
Hier können Sie einen Leitfaden zum Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten einsehen.
Zuständige Einrichtungen
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Gewerbeangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- gewerbe@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bikliq
- Voller Name:
Frau Bikliq
- Telefon:
- 05207 8905-5169
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Radtke
- Voller Name:
Herr Radtke
- Telefon:
- 05207 8905-5237