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Personenstandsurkunden
Beschreibung
Personenstandsurkunden
Für bestimmte Zwecke, z. B. wenn Sie heiraten möchten oder in Erbangelegenheiten ist bei Behörden und anderen Stellen die Vorlage von Urkunden, sog. Personenstandsurkunden, erforderlich.
Die wichtigsten Personenstandsurkunden sind:
Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, Eheurkunde, Sterbeurkunde.
Für die Vorlage im Ausland können Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunde).
Wo erhalte ich die benötigten Urkunden?
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle werden grundsätzlich in dem Standesamt registriert, in dessen Zuständigkeitsbereich dieses Ereignis stattgefunden hat.
Die jeweiligen Urkunden können Sie dann auch nur bei diesem Standesamt erhalten.
Für alle in Schloß Holte-Stukenbrock stattgefundenen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle erhalten Sie also hier die entsprechende Urkunde.
Wer kann die Urkunden bekommen?
- alle Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten
- die direkten Vorfahren und Kinder
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können oder die Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen.
Enthält die gewünschte Urkunde einen Hinweis über eine Adoption, kann nur folgenden Personen die Urkunde ausgehändigt werden:
- die adoptierte Person (ab dem 16. Lebensjahr)
- die annehmenden Eltern
Für die Ausstellung ist erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses bzw. rechtlichen Interesses und Vollmacht der berechtigten Person
Bei schriftlicher Anforderung geben Sie bitte auch den Zweck der Urkundenanforderung an.
Je Urkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-303
Personenstandsurkunden
Für bestimmte Zwecke, z. B. wenn Sie heiraten möchten oder in Erbangelegenheiten ist bei Behörden und anderen Stellen die Vorlage von Urkunden, sog. Personenstandsurkunden, erforderlich.
Die wichtigsten Personenstandsurkunden sind:
Geburtsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, Eheurkunde, Sterbeurkunde.
Für die Vorlage im Ausland können Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden auch auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt werden (Internationale Urkunde).
Wo erhalte ich die benötigten Urkunden?
Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle werden grundsätzlich in dem Standesamt registriert, in dessen Zuständigkeitsbereich dieses Ereignis stattgefunden hat.
Die jeweiligen Urkunden können Sie dann auch nur bei diesem Standesamt erhalten.
Für alle in Schloß Holte-Stukenbrock stattgefundenen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle erhalten Sie also hier die entsprechende Urkunde.
Wer kann die Urkunden bekommen?
- alle Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten
- die direkten Vorfahren und Kinder
- Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen können oder die Vollmacht einer berechtigten Person vorlegen.
Enthält die gewünschte Urkunde einen Hinweis über eine Adoption, kann nur folgenden Personen die Urkunde ausgehändigt werden:
- die adoptierte Person (ab dem 16. Lebensjahr)
- die annehmenden Eltern
Für die Ausstellung ist erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses bzw. rechtlichen Interesses und Vollmacht der berechtigten Person
Bei schriftlicher Anforderung geben Sie bitte auch den Zweck der Urkundenanforderung an.
Je Urkunde wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Heiratsurkunde https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1481/showFrau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)
Frau
Biermann
2 (EG)
Frau
Buschmann
3 (EG)