Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Urkunde im Ausland verwenden möchten, wird ggf. von Ihnen eine besondere Beglaubigung der Urkunde verlangt.

Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:

Beschreibung

Apostille

Die Apostille ist eine Echtheitsbescheinigung, die von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt wird. Die Apostille ist für bestimmte Länder möglich, die sich am sog. Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 beteiligen.

Legalisation

Zur Vorlage in anderen Staaten wird ggf. eine Legalisation von Ihnen verlangt. Die Legalisation ist eine Echtheitsbescheinigung, die durch die jeweilige Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, ausgestellt wird. Hierfür ist eine Vorbeglaubigung einer deutschen Behörde notwendig, einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg.

Die Bezirksregierung Detmold beglaubigt alle im Regierungsbezirk Detmold ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Auf der Homepage der Bezirksregierung finden Sie eine Aufstellung, welche Urkunden dort beglaubigt werden und für welche Urkunden andere Regelungen gelten. Auch finden Sie dort alle notwendigen Informationen über das Verfahren und die Kosten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen