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Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Urkunde im Ausland verwenden möchten, wird ggf. von Ihnen eine besondere Beglaubigung der Urkunde verlangt.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:
Beschreibung
Apostille
Die Apostille ist eine Echtheitsbescheinigung, die von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt wird. Die Apostille ist für bestimmte Länder möglich, die sich am sog. Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 beteiligen.
Legalisation
Zur Vorlage in anderen Staaten wird ggf. eine Legalisation von Ihnen verlangt. Die Legalisation ist eine Echtheitsbescheinigung, die durch die jeweilige Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, ausgestellt wird. Hierfür ist eine Vorbeglaubigung einer deutschen Behörde notwendig, einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg.
Die Bezirksregierung Detmold beglaubigt alle im Regierungsbezirk Detmold ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Auf der Homepage der Bezirksregierung finden Sie eine Aufstellung, welche Urkunden dort beglaubigt werden und für welche Urkunden andere Regelungen gelten. Auch finden Sie dort alle notwendigen Informationen über das Verfahren und die Kosten.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Standesamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- standesamt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Biermann
- Voller Name:
Frau Biermann
- Telefon:
- 05207 8905-302
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Buschmann
- Voller Name:
Frau Buschmann
- Telefon:
- 05207 8905-5140
Wenn Sie eine Urkunde im Ausland verwenden möchten, wird ggf. von Ihnen eine besondere Beglaubigung der Urkunde verlangt.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:
Apostille
Die Apostille ist eine Echtheitsbescheinigung, die von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt wird. Die Apostille ist für bestimmte Länder möglich, die sich am sog. Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 beteiligen.
Legalisation
Zur Vorlage in anderen Staaten wird ggf. eine Legalisation von Ihnen verlangt. Die Legalisation ist eine Echtheitsbescheinigung, die durch die jeweilige Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, ausgestellt wird. Hierfür ist eine Vorbeglaubigung einer deutschen Behörde notwendig, einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg.
Die Bezirksregierung Detmold beglaubigt alle im Regierungsbezirk Detmold ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Auf der Homepage der Bezirksregierung finden Sie eine Aufstellung, welche Urkunden dort beglaubigt werden und für welche Urkunden andere Regelungen gelten. Auch finden Sie dort alle notwendigen Informationen über das Verfahren und die Kosten.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/197769/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3