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Abmeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung
Diese Dienstleistung können Sie persönlich wahrnehmen, bitte denken Sie daran vorab einen Termin zu buchen, oder postalisch die Unterlagen einreichen. (Nähere Informationen finden Sie im Text)
Bei einem Wegzug aus Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie in eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Sie müssen sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Die bisherige Meldebehörde erhält dann elektronisch eine Information darüber und meldet auf Ihren Wunsch die bisherige Wohnung ab.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörde nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier eine Wochen im Voraus vorgenommen werden.
Auch Nebenwohnsitze müssen ebenfalls weiterhin abgemeldet werden.
In diesen beiden Fällen erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
- Personalausweis
- bei Abmeldung per Post: Abmeldeformular und Kopie des Ausweises
(Begriff "Abmeldeformular" anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz:
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Weiterführende Links
Diese Dienstleistung können Sie persönlich wahrnehmen, bitte denken Sie daran vorab einen Termin zu buchen, oder postalisch die Unterlagen einreichen. (Nähere Informationen finden Sie im Text)
Bei einem Wegzug aus Schloß Holte-Stukenbrock ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie in eine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Sie müssen sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden. Die bisherige Meldebehörde erhält dann elektronisch eine Information darüber und meldet auf Ihren Wunsch die bisherige Wohnung ab.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörde nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier eine Wochen im Voraus vorgenommen werden.
Auch Nebenwohnsitze müssen ebenfalls weiterhin abgemeldet werden.
In diesen beiden Fällen erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
- Personalausweis
- bei Abmeldung per Post: Abmeldeformular und Kopie des Ausweises
(Begriff "Abmeldeformular" anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz:
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wegzug Wohnungsgeberbestätigung, Ausland https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1475/showFrau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
Frau
Reinhard
4 (EG)
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
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Frau
Memeti
Frau
Reinhard
4 (EG)