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Anmeldung eines neuen Wohnsitzes
Beschreibung
Bitte denken Sie daran, hierfür vorab einen Termin zu buchen.
Wenn Sie nach Schloß Holte-Stukenbrock gezogen oder innerhalb des Ortes umgezogen sind, müssen Sie im Bürgerservice/Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist für diese Anmeldung beträgt zwei Wochen (nach dem Umzug). Eine Abmeldung in Ihrem vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.
Denken Sie daran, dass auch Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) geändert werden muss, solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Adressänderung in Fahrzeugpapieren.
Ebenso müssen Sie mitgebrachte Hunde zur Hundesteuer anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Hundesteuer. Große oder gefährlicher Hunde sind zusätzlich noch anzeige- bzw. erlaubnispflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Hunde nach dem Landeshundegesetz
Für spezifische Fragen sprechen Sie uns gerne direkt an.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Ausweise aller umgezogenen Personen
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, evtl. Aufenthaltskarten
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Diese Bestätigung ist seit dem 01.11.2015 immer erforderlich. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Hier kommen Sie direkt zum Formular: Wohnungsgeberbestätigung.
(Begriff anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde wenn Sie verheiratet sind
- Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern
Nachweise bei alleine sorgeberechtigten Eltern - Vereinbarung über den Aufenthalt von beiden Sorgeberechtigten, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ändert.
Dieses Formular Einverständnis der Sorgeberechtigten gem. § 22 BMG kann für die An- oder Ummeldung verwendet werden:
Die Anmeldung sollten Sie möglichst persönlich vornehmen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern genügt die Vorsprache einer volljährigen Person. Volljährige Kinder müssen selbst vorsprechen. Sie können aber auch jemanden für die Anmeldung bevollmächtigen.
Für die Bevollmächtigung einer anderen Person müssen Sie folgende Formulare zusätzlich mit den oben stehenden Unterlagen mitgeben:
Diese Dienstleistung kann bisher nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Weiterführende Links
Bitte denken Sie daran, hierfür vorab einen Termin zu buchen.
Wenn Sie nach Schloß Holte-Stukenbrock gezogen oder innerhalb des Ortes umgezogen sind, müssen Sie im Bürgerservice/Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist für diese Anmeldung beträgt zwei Wochen (nach dem Umzug). Eine Abmeldung in Ihrem vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.
Denken Sie daran, dass auch Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) geändert werden muss, solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Adressänderung in Fahrzeugpapieren.
Ebenso müssen Sie mitgebrachte Hunde zur Hundesteuer anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Hundesteuer. Große oder gefährlicher Hunde sind zusätzlich noch anzeige- bzw. erlaubnispflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anliegen Hunde nach dem Landeshundegesetz
Für spezifische Fragen sprechen Sie uns gerne direkt an.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Ausweise aller umgezogenen Personen
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, evtl. Aufenthaltskarten
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Diese Bestätigung ist seit dem 01.11.2015 immer erforderlich. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Hier kommen Sie direkt zum Formular: Wohnungsgeberbestätigung.
(Begriff anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde wenn Sie verheiratet sind
- Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern
Nachweise bei alleine sorgeberechtigten Eltern - Vereinbarung über den Aufenthalt von beiden Sorgeberechtigten, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ändert.
Dieses Formular Einverständnis der Sorgeberechtigten gem. § 22 BMG kann für die An- oder Ummeldung verwendet werden:
Die Anmeldung sollten Sie möglichst persönlich vornehmen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern genügt die Vorsprache einer volljährigen Person. Volljährige Kinder müssen selbst vorsprechen. Sie können aber auch jemanden für die Anmeldung bevollmächtigen.
Für die Bevollmächtigung einer anderen Person müssen Sie folgende Formulare zusätzlich mit den oben stehenden Unterlagen mitgeben:
Diese Dienstleistung kann bisher nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1424/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3