Gaststättenbetrieb, Vorübergehend (Schankerlaubnis)

Beschreibung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Schankerlaubnis)

Wenn Sie einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb (z.B. Bierwagen) betreiben möchten, ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.

Die Antragstellung muss rechtzeitig - mindestens 14 Tage - vor der Veranstaltung erfolgen.

Diesen Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes reichen Sie dafür bitte vollständig ausgefüllt ein.

Hier können Sie einen Leitfaden zum Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten einsehen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

  • Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Radtke

    Voller Name:

    Herr Radtke

    Position:
    stellv. Fachbereichsleitung
    Telefon:
    05207 8905-5237