Teilungsgenehmigung

Kurzbeschreibung

Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung.

Beschreibung

Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die Abstandsflächen oder die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten werden).

Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein. 

Antrag auf Grundstücksteilung

Die Gebühren betragen 50,00 € bis 500,00 € je gebildetem bebauten Grundstück.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson