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Ausnahmegenehmigung vom Ferienreiseverbot
Beschreibung
Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt gemäß der Ferienreiseverordnung jedes Jahr ab dem 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen, jeweils von 7 bis 20 Uhr ein erweitertes Fahrverbot für Lkw auf wichtigen Transitstrecken. Auch im Ausland gibt es entsprechende Regelungen.
Betroffen sind hierzulande Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern. Das übliche Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22 Uhr) bleibt davon unberührt.
Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln.
Die Straßenverkehrsbehörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Ferienreiseverbot" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
30,- € bis 110,- € Verwaltungsgebühren (je nach Umfang)
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Seppendorf
- Voller Name:
Frau Seppendorf
- Telefon:
- 05207 8905-320
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt gemäß der Ferienreiseverordnung jedes Jahr ab dem 1. Juli bis zum 31. August an allen Samstagen, jeweils von 7 bis 20 Uhr ein erweitertes Fahrverbot für Lkw auf wichtigen Transitstrecken. Auch im Ausland gibt es entsprechende Regelungen.
Betroffen sind hierzulande Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern. Das übliche Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22 Uhr) bleibt davon unberührt.
Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln.
Die Straßenverkehrsbehörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Ferienreiseverbot" können Sie zuschicken, faxen oder mailen.
30,- € bis 110,- € Verwaltungsgebühren (je nach Umfang)
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1448/showFrau
Seppendorf
20 EG
Frau
van Drachten
21 (EG)
Frau
Seppendorf
20 EG
Frau
van Drachten
21 (EG)