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Reisepass
Kurzbeschreibung
Einen Reisepass können Sie beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Beschreibung
Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu buchen.
Die derzeitige Produktionszeit ist nicht absehbar. Es kann eine Produktionszeit von bis zu 6 Wochen möglich sein. Bitte fragen Sie vor Ort nach, welche Produktionszeit aktuell zu erwarten ist.
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.
Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.
Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de selbst aktuell nachschauen.
Wichtiger Hinweis zum Passbild:
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ können Sie weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus nutzen (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).
Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass papiergebundene Lichtbilder nur unter bestimmten Voraussetzungen über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter erlaubt werden. Dies gilt insbesondere, wenn
- die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und ausgedruckt mitbekommen hat
- das Passfoto vom zertifizierten Fotografen noch nicht in die Cloud geladen werden konnte
Selbst erstellte Passfotos dürfen allerdings ab dem 01.05.2025 gar nicht mehr angenommen werden.
- 1 neues biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen) - Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
- Personen unter 18 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
- Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Die aktuelle Produktionszeit ist nicht absehbar. Bitte sprechen Sie uns darauf gerne an.
Auf Wunsch ist auch eine Express-Ausstellung möglich. Der Pass wird dann innerhalb von 3-4 Werktagen produziert, sodass er nach 4-5 Werktagen hier eingeht. Dieses Lieferdatum wird garantiert. Die Express-Ausstellung kostet pro Pass 32,- € extra.
Sie erhalten auf Wunsch eine Information über die Rücklieferung.
Falls eine andere Person Ihren Reisepass abholen soll, stellen Sie dieser Person bitte eine Vollmacht aus.
Weitere Informationen zum Reisepass finden Sie auch hier beim Bundesinnenministerium: BMI - Reisepass
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssen dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen (Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich):
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,- €
Zusatzgebühr für die Expresszustellung: 32,- €
Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten): 22,- €
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Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Nixdorf
- Voller Name:
Frau Nixdorf
- Telefon:
- 05207 8905-306
Weiterführende Links
Einen Reisepass können Sie beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu buchen.
Die derzeitige Produktionszeit ist nicht absehbar. Es kann eine Produktionszeit von bis zu 6 Wochen möglich sein. Bitte fragen Sie vor Ort nach, welche Produktionszeit aktuell zu erwarten ist.
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.
Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.
Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de selbst aktuell nachschauen.
Wichtiger Hinweis zum Passbild:
Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich zertifizierte digitale Lichtbilder über eine Cloud angenommen werden. Sprechen Sie dazu gerne Ihren bevorzugten Fotografen an. Alternativ können Sie weiterhin das Selbstbedienungstermin im Rathaus nutzen (Nutzung wird erst ab 6 Jahren empfohlen).
Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass papiergebundene Lichtbilder nur unter bestimmten Voraussetzungen über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter erlaubt werden. Dies gilt insbesondere, wenn
- die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 01.05.2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und ausgedruckt mitbekommen hat
- das Passfoto vom zertifizierten Fotografen noch nicht in die Cloud geladen werden konnte
Selbst erstellte Passfotos dürfen allerdings ab dem 01.05.2025 gar nicht mehr angenommen werden.
- 1 neues biometrisches Passfoto (ab 01.05.2025 ausschließlich digital, siehe Hinweise oben);
gegen ein Nutzungsentgelt von 6,- € kann dies auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus selbst angefertigt werden (Nutzung ab 6 Jahren empfohlen) - Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- bei erster Beantragung: Geburts-/Abstammungsurkunde. Wir würden uns freuen, wenn Sie grundsätzlich Ihre Geburts-, Heirats- oder ggf. Namensänderungsurkunde vorzeigen.
- Personen unter 18 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Derjenige Sorgeberechtigte, der nicht anwesend ist, muss die Zustimmungserklärung zusammen mit einem Ausweisdokument zur Beantragung mitgeben.
- Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Die aktuelle Produktionszeit ist nicht absehbar. Bitte sprechen Sie uns darauf gerne an.
Auf Wunsch ist auch eine Express-Ausstellung möglich. Der Pass wird dann innerhalb von 3-4 Werktagen produziert, sodass er nach 4-5 Werktagen hier eingeht. Dieses Lieferdatum wird garantiert. Die Express-Ausstellung kostet pro Pass 32,- € extra.
Sie erhalten auf Wunsch eine Information über die Rücklieferung.
Falls eine andere Person Ihren Reisepass abholen soll, stellen Sie dieser Person bitte eine Vollmacht aus.
Weitere Informationen zum Reisepass finden Sie auch hier beim Bundesinnenministerium: BMI - Reisepass
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssen dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1539/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3