Gewerbeauskunft

Beschreibung

 

Es besteht die Möglichkeit eine Auskunft über ein bestehendes Gewerbe zu bekommen. Den Antrag dazu stellt man immer bei der Verwaltung, in der das Gewerbe seinen Sitz hat.

Eine Auskunft wird nur dann erteilt, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Bespiel bei ausstehenden Forderungen.

Der Antrag kann wie folgt formlos gestellt werden:

  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

20 € pro Auskunft

 

Die Gebühr ist im Voraus zu überweisen.

Als Verwendungszweck bitte Folgendes angeben:

320003/212029 - Name und ggf. Geschäftsbezeichnung des gesuchten Gewerbes

 

Ein mögliches Konto der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist:

IBAN: DE81 4785 3520 0003 0070 02 (Kreissparkasse Wiedenbrück - WELADED1WDB)

 

Die Überweisungsdurchschrift fügen Sie dem Auskunftsersuchen bitte bei. Briefmarken oder Lastschriften werden zur Bezahlung nicht anerkannt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen