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Gewerbeauskunft
Beschreibung
Es besteht die Möglichkeit eine Auskunft über ein bestehendes Gewerbe zu bekommen. Den Antrag dazu stellt man immer bei der Verwaltung, in der das Gewerbe seinen Sitz hat.
Eine Auskunft wird nur dann erteilt, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Bespiel bei ausstehenden Forderungen.
Der Antrag kann wie folgt formlos gestellt werden:
- schriftlich
- per E-Mail
- per Fax
20 € pro Auskunft
Die Gebühr ist im Voraus zu überweisen.
Als Verwendungszweck bitte Folgendes angeben:
320003/212029 - Name und ggf. Geschäftsbezeichnung des gesuchten Gewerbes
Ein mögliches Konto der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock ist:
IBAN: DE81 4785 3520 0003 0070 02 (Kreissparkasse Wiedenbrück - WELADED1WDB)
Die Überweisungsdurchschrift fügen Sie dem Auskunftsersuchen bitte bei. Briefmarken oder Lastschriften werden zur Bezahlung nicht anerkannt.
Zuständige Einrichtungen
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- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
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- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
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- Name der Einrichtung
Ordnungsamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Nwagbara
- Voller Name:
Frau Nwagbara
- Telefon:
- 05207 8905-5160