Antrag auf Halteverbot nach der StVO

Kurzbeschreibung

Bei Umzügen, Anlieferungen von größeren Lieferungen, Wohnungsauflösungen, etc. kann zur Bereitstellung der passenden Fläche eine temporäre Halteverbotszone (§ 46 StVO) sehr hilfreich sein.

Beschreibung

Für die Einrichtung einer Halteverbotszone wird eine Genehmigung benötigt, diese wird jedoch nur gegen Vorlage eines MVAS-Zertifikats (Qualifikationsnachweis für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) ausgestellt.

Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

  • MVAS-Zertifikat
  • formloser schriftlicher Antrag
  • den Antrag können Sie direkt über das Kontaktformular online stellen und dort auch entsprechende Nachweise hochladen

Die Genehmigung zur Einrichtung einer temporären Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Datum beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung beantragt werden.

Die Einrichtung einer Halteverbotszone hat mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Datum durch das Aufstellen des Halteverbotsschildes zu erfolgen.

Halteverbotsschilder sind durch den Antragstellenden selbst zu organisieren und aufzustellen.

65,- Euro Verwaltungsgebühren

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen