Suche ...
- Dienstleistungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Einrichtungen (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
- Mitarbeitende (0)
- Es gab keine Treffer in dieser Kategorie.
Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Kurzbeschreibung
Die „Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ dient als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bestehen.
Beschreibung
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe
oder auch für die Teilnahme an
- Öffentlichen Ausschreibungen
Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post oder über Ihr Bürgerportalkonto zu.
Die Bescheinigung ist kostenfrei.
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Finanzen (FB 2)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- finanzen@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Stadtkasse
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- stadtkasse@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Brock
- Voller Name:
Frau Brock
- Telefon:
- 05207 8905-5164
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Niederdeppe
- Voller Name:
Frau Niederdeppe
- Telefon:
- 05207 8905-211
Die „Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ dient als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock bestehen.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die Angabe steuerlicher Fakten.
Sie ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Spielhallen
- Reisegewerbekarte
- Taxi/Mietwagengewerbe
oder auch für die Teilnahme an
- Öffentlichen Ausschreibungen
Nach erfolgter Anmeldung im Bürgerportal können Sie uns über das aufgeführte Formular die Mitteilung online übermitteln. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch telefonisch oder schriftlich (auch via Fax) beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post oder über Ihr Bürgerportalkonto zu.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/31614/showZu den Aufgaben des Fachbereichs Finanzen - früher Finanzverwaltungamt - gehören die Überwachung des gesamten Zahlungskehrs (Stadtkasse), die Veranlagung der Grundbesitzabgaben wie Grund- und Hundesteuer, Abfall- und Abwasserbeseitigungsgebühren, sowie die Veranlagung der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer. In der Beitragsabteilung werden insbesondere Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge ermittelt und den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt. In der Kämmerei erfolgen Haushaltsplanung, Kalkulationen sowie die Kostenrechnung.
FB 2