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Melderegisterauskunft
Beschreibung
Melderegisterauskunft
Wenn Sie (ehemalige) Einwohner in Schloß Holte-Stukenbrock suchen, ist dies eine Möglichkeit, sie zu finden!
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede Person verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnt. Die Daten der Einwohner werden im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt werden.
Folgende Auskunftsarten gibt es:
- einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) - Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
In der einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie die aktuelle Adresse der gesuchten Person mitgeteilt. Wenn die Person weggezogen ist, wird die Wegzugsadresse mitgeteilt. Ist die gesuchte Person verstorben, so darf nur die Tatsache mitgeteilt werden, nicht jedoch das Todesdatum.
Für die einfache Melderegisterauskunft fällt pro angefragter Person eine Gebühr von 11,- € an.
- erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) - Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können zusätzlich frühere Namen, Geburtsdatum und -Ort, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeit(en), frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdaten, Sterbedaten, Ehe- oder Lebenspartner und gesetzliche Vertreter mitgeteilt werden. Diese Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein "berechtigtes" oder "rechtliches Interesse" vorliegt. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bitten wir darum, dies mit der Anfrage zu belegen und explizit mitzuteilen, welche Daten für welchen Zweck benötigt werden.
Für erweiterte Melderegisterauskünfte beträgt die Gebühr pro Auskunft (immer für eine Person) 15,- €.
- Auskunft aus dem Melderegister-Archiv - (bitte verwenden Sie den Antrag für eine einfache Melderegisterauskunft)
Wenn die gesuchte Person vor über 5 Jahren aus Schloß Holte-Stukenbrock verzogen ist, sind die Daten nach dem Bundesmeldegesetz bereits in einem besonders gesicherten Register gespeichert. Fragen Sie bitte vorher nach, ob in Ihrem Fall eine einfache Melderegisterauskunft ausreicht.
Meldedaten, die älter als 55 Jahre sind, sind nur im Stadtarchiv erhältlich; Ihre Anfrage wird der zuständigen Stelle weitergeleitet. Die Gebühren für Archivauskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet: je angefangene halbe Stunde 30,- €
Eine Anfrage muss enthalten:
- Daten der anfragenden Person
Name, Anschrift, evtl. Ansprechpartner und Aktenzeichen
- Daten der gesuchten Person
Vor- und Familienname, frühere Anschriften, Geburtsdaten, frühere Namen
Geben Sie möglichst viele Daten der gesuchten Person an, mindestens jedoch Vor- und Familienname sowie die bisherige Adresse in Schloß Holte-Stukenbrock. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, darf keine Auskunft gegeben werden.
- Grund der Anfrage
Das Bundesmeldegesetz besagt im § 44 Abs. 1 Satz 2, dass bei gewerblicher Nutzung ein konkret beschriebener Nutzungszweck angegeben werden muss z.B. Adressermittlung eines Mieters in einem Mietrechtsstreit, Bonitätsrisikoprüfung, Aktualisierung der Kundendaten. Allgemeine Angaben wie „zur Wahrnehmung von Geschäftsinteressen“ sind nicht ausreichend.
- Werbung oder Adresshandel
Auskünfte dürfen nur dann erteilt werden, wenn die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle dies erklärt.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich (z.B. mit den oben stehenden Anträgen) an den Bürgerservice.
Die Gebühren für die Auskünfte sind im Voraus zu zahlen.
Überweisung - Verwendungszweck: 212029/320006-Name der Person (z.B. Mustermann)
Bar / EC-Karte - bei persönlicher Anfrage
Bankverbindung der Stadt | IBAN | SWIFT-BIC |
Kreissparkasse Wiedenbrück | DE81478535200003007002 | WELADED1WDB |
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG | DE91478601253584000001 | GENODEM1GTL |
Volksbank Rietberg eG | DE74478624478651600701 | GENODEM1RNE |
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Melderegisterauskunft
Wenn Sie (ehemalige) Einwohner in Schloß Holte-Stukenbrock suchen, ist dies eine Möglichkeit, sie zu finden!
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede Person verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnt. Die Daten der Einwohner werden im Melderegister gespeichert. Aus dem Melderegister können die nachstehend beschriebenen Auskünfte erteilt werden.
Folgende Auskunftsarten gibt es:
- einfache Melderegisterauskunft (§ 44 BMG) - Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft
In der einfachen Melderegisterauskunft werden Vor- und Familiennamen, Doktorgrad sowie die aktuelle Adresse der gesuchten Person mitgeteilt. Wenn die Person weggezogen ist, wird die Wegzugsadresse mitgeteilt. Ist die gesuchte Person verstorben, so darf nur die Tatsache mitgeteilt werden, nicht jedoch das Todesdatum.
Für die einfache Melderegisterauskunft fällt pro angefragter Person eine Gebühr von 11,- € an.
- erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 BMG) - Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft
Neben den Daten einer einfachen Melderegisterauskunft können zusätzlich frühere Namen, Geburtsdatum und -Ort, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeit(en), frühere Anschriften, Ein- und Auszugsdaten, Sterbedaten, Ehe- oder Lebenspartner und gesetzliche Vertreter mitgeteilt werden. Diese Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein "berechtigtes" oder "rechtliches Interesse" vorliegt. Für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung bitten wir darum, dies mit der Anfrage zu belegen und explizit mitzuteilen, welche Daten für welchen Zweck benötigt werden.
Für erweiterte Melderegisterauskünfte beträgt die Gebühr pro Auskunft (immer für eine Person) 15,- €.
- Auskunft aus dem Melderegister-Archiv - (bitte verwenden Sie den Antrag für eine einfache Melderegisterauskunft)
Wenn die gesuchte Person vor über 5 Jahren aus Schloß Holte-Stukenbrock verzogen ist, sind die Daten nach dem Bundesmeldegesetz bereits in einem besonders gesicherten Register gespeichert. Fragen Sie bitte vorher nach, ob in Ihrem Fall eine einfache Melderegisterauskunft ausreicht.
Meldedaten, die älter als 55 Jahre sind, sind nur im Stadtarchiv erhältlich; Ihre Anfrage wird der zuständigen Stelle weitergeleitet. Die Gebühren für Archivauskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet: je angefangene halbe Stunde 30,- €
Eine Anfrage muss enthalten:
- Daten der anfragenden Person
Name, Anschrift, evtl. Ansprechpartner und Aktenzeichen
- Daten der gesuchten Person
Vor- und Familienname, frühere Anschriften, Geburtsdaten, frühere Namen
Geben Sie möglichst viele Daten der gesuchten Person an, mindestens jedoch Vor- und Familienname sowie die bisherige Adresse in Schloß Holte-Stukenbrock. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann, darf keine Auskunft gegeben werden.
- Grund der Anfrage
Das Bundesmeldegesetz besagt im § 44 Abs. 1 Satz 2, dass bei gewerblicher Nutzung ein konkret beschriebener Nutzungszweck angegeben werden muss z.B. Adressermittlung eines Mieters in einem Mietrechtsstreit, Bonitätsrisikoprüfung, Aktualisierung der Kundendaten. Allgemeine Angaben wie „zur Wahrnehmung von Geschäftsinteressen“ sind nicht ausreichend.
- Werbung oder Adresshandel
Auskünfte dürfen nur dann erteilt werden, wenn die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle dies erklärt.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich (z.B. mit den oben stehenden Anträgen) an den Bürgerservice.
Die Gebühren für die Auskünfte sind im Voraus zu zahlen.
Überweisung - Verwendungszweck: 212029/320006-Name der Person (z.B. Mustermann)
Bar / EC-Karte - bei persönlicher Anfrage
Bankverbindung der Stadt | IBAN | SWIFT-BIC |
Kreissparkasse Wiedenbrück | DE81478535200003007002 | WELADED1WDB |
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG | DE91478601253584000001 | GENODEM1GTL |
Volksbank Rietberg eG | DE74478624478651600701 | GENODEM1RNE |
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1560/show
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3