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Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht
Beschreibung
Gem. § 46 Abs.1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) können in bestimmten Einzelfällen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a) Ausnahmen genehmigt werden.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch körperliche Beeinträchtigung die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes / Tragen eines Schutzhelmes ergeben können, größer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne Schutz des Gurtes / Helmes auftreten können. Dies muss auf dem Antragformular durch einen Arzt bescheinigt werden.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht" senden Sie bitte per Post zu.
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung und des Ausweises werden keine Gebühren erhoben.
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Seppendorf
- Voller Name:
Frau Seppendorf
- Telefon:
- 05207 8905-320
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Gem. § 46 Abs.1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) können in bestimmten Einzelfällen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a) Ausnahmen genehmigt werden.
Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn durch körperliche Beeinträchtigung die Gefahren, die sich beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes / Tragen eines Schutzhelmes ergeben können, größer sind, als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne Schutz des Gurtes / Helmes auftreten können. Dies muss auf dem Antragformular durch einen Arzt bescheinigt werden.
Den "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlegepflicht / Schutzhelmtragepflicht" senden Sie bitte per Post zu.
Für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung und des Ausweises werden keine Gebühren erhoben.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1552/showFrau
Seppendorf
20 EG
Frau
van Drachten
21 (EG)
Frau
Seppendorf
20 EG
Frau
van Drachten
21 (EG)