Jahresgenehmigung für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Genehmigung im vereinfachten Verfahren)

Kurzbeschreibung

Für Arbeitsstellen die keinen wesentlichen Eingriff in den Straßenverkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartig gesichert werden, kann eine Jahresgenehmigung beantragt werden. Ausgenommen sind Arbeitsstellen in bzw. an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie verkehrswichtigen Straßen.

Beschreibung

  • Diese Genehmigung enthält folgende Festlegungen: Festlegung der Verkehrsbereiche auf die das Verfahren angewendet wird z.B. nur für Wohn- und Nebenstraßen, Tempo 30-Zonen oder nur für Arbeitsstellen in Geh- und Radwegbereichen sowie Nebenanlagen.
  • Verkehrszeichen-/Regelpläne die zur Anwendung kommen können z.B. B I/1 bis B I/8 für den Bereich der Fahrbahn oder B II/1 bei Arbeitsstellen in Geh- und Radwegbereichen sowie Nebenanlagen, oder B IV/1 bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer.
  • Allgemeine und generelle Festlegungen, z.B. Auflagen und Bedingungen und zeitliche Festlegungen.
  • Eine einmalige Gebühr für die gesamte Dauer der Genehmigung.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer - der Bauunternehmer die Arbeitsstellen beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung anzeigen. In jedem Einzelfall wird geprüft welcher Verkehrszeichenplan/ Regelplan zur Anwendung kommt. Sofern keine längeren Prüfungen notwendig sind bzw. keine ganz besonderen Umstände vorliegen, wird innerhalb von drei Arbeitstagen eine schriftliche Anordnung nach § 45 StVO erteilt.

formloser schriftlicher Antrag über das Kontaktformular - auch per Post, Fax oder E-Mail

700,- € (Jahresgebühr)

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen