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Jahresgenehmigung für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Genehmigung im vereinfachten Verfahren)
Kurzbeschreibung
Für Arbeitsstellen die keinen wesentlichen Eingriff in den Straßenverkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartig gesichert werden, kann eine Jahresgenehmigung beantragt werden. Ausgenommen sind Arbeitsstellen in bzw. an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie verkehrswichtigen Straßen.
Beschreibung
- Diese Genehmigung enthält folgende Festlegungen: Festlegung der Verkehrsbereiche auf die das Verfahren angewendet wird z.B. nur für Wohn- und Nebenstraßen, Tempo 30-Zonen oder nur für Arbeitsstellen in Geh- und Radwegbereichen sowie Nebenanlagen.
- Verkehrszeichen-/Regelpläne die zur Anwendung kommen können z.B. B I/1 bis B I/8 für den Bereich der Fahrbahn oder B II/1 bei Arbeitsstellen in Geh- und Radwegbereichen sowie Nebenanlagen, oder B IV/1 bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer.
- Allgemeine und generelle Festlegungen, z.B. Auflagen und Bedingungen und zeitliche Festlegungen.
- Eine einmalige Gebühr für die gesamte Dauer der Genehmigung.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer - der Bauunternehmer die Arbeitsstellen beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung anzeigen. In jedem Einzelfall wird geprüft welcher Verkehrszeichenplan/ Regelplan zur Anwendung kommt. Sofern keine längeren Prüfungen notwendig sind bzw. keine ganz besonderen Umstände vorliegen, wird innerhalb von drei Arbeitstagen eine schriftliche Anordnung nach § 45 StVO erteilt.
formloser schriftlicher Antrag über das Kontaktformular - auch per Post, Fax oder E-Mail
700,- € (Jahresgebühr)
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Seppendorf
- Voller Name:
Frau Seppendorf
- Telefon:
- 05207 8905-5155
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau van Drachten
- Voller Name:
Frau van Drachten
- Telefon:
- 05207 8905-321
Für Arbeitsstellen die keinen wesentlichen Eingriff in den Straßenverkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartig gesichert werden, kann eine Jahresgenehmigung beantragt werden. Ausgenommen sind Arbeitsstellen in bzw. an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sowie verkehrswichtigen Straßen.
- Diese Genehmigung enthält folgende Festlegungen: Festlegung der Verkehrsbereiche auf die das Verfahren angewendet wird z.B. nur für Wohn- und Nebenstraßen, Tempo 30-Zonen oder nur für Arbeitsstellen in Geh- und Radwegbereichen sowie Nebenanlagen.
- Verkehrszeichen-/Regelpläne die zur Anwendung kommen können z.B. B I/1 bis B I/8 für den Bereich der Fahrbahn oder B II/1 bei Arbeitsstellen in Geh- und Radwegbereichen sowie Nebenanlagen, oder B IV/1 bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer.
- Allgemeine und generelle Festlegungen, z.B. Auflagen und Bedingungen und zeitliche Festlegungen.
- Eine einmalige Gebühr für die gesamte Dauer der Genehmigung.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer - der Bauunternehmer die Arbeitsstellen beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung anzeigen. In jedem Einzelfall wird geprüft welcher Verkehrszeichenplan/ Regelplan zur Anwendung kommt. Sofern keine längeren Prüfungen notwendig sind bzw. keine ganz besonderen Umstände vorliegen, wird innerhalb von drei Arbeitstagen eine schriftliche Anordnung nach § 45 StVO erteilt.
formloser schriftlicher Antrag über das Kontaktformular - auch per Post, Fax oder E-Mail
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1549/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3