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Reisepass
Kurzbeschreibung
Einen Reisepass können Sie beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Beschreibung
Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu buchen.
Derzeitige Produktionszeit 8 Wochen!
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.
Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.
Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de selbst aktuell nachschauen.
- 1 neues Passfoto: Seit dem 01.11.2005 gelten neue Anforderungen an die Lichtbilder. Die Vorschriften und Beispiele können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) einsehen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € können Sie auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus den Anforderungen genügende Fotos anfertigen. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich - Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde
- Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass
- Für Personen bis zum 18. Lebensjahr: Zustimmung ALLER sorgeberechtigten Personen, ggf. Zustimmungserklärung mitbringen UND Anwesenheit von mindestens einer im selben Haushalt lebenden sorgeberechtigten Person (Ausweis ebenfalls mitbringen).
- falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis)
Nach Beantragung müssen Sie derzeit 8 Wochen Wartezeit (Produktionszeit) einplanen. Auf Wunsch ist auch eine Express-Ausstellung möglich. Der Pass wird dann innerhalb von 3 Werktagen produziert, sodass er nach 4-5 Werktagen hier eingeht. Sie erhalten eine Information über die Rücklieferung.
Falls eine andere Person Ihren Reisepass abholen soll, stellen Sie dieser Person bitte eine Vollmacht aus.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:
Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,- €
Zusatzgebühr für die Expresszustellung: 32,- €
Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten): 22,- €
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
Weiterführende Links
Einen Reisepass können Sie beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Bitte denken Sie daran, vorab einen Termin zu buchen.
Derzeitige Produktionszeit 8 Wochen!
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.
Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.
Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de selbst aktuell nachschauen.
- 1 neues Passfoto: Seit dem 01.11.2005 gelten neue Anforderungen an die Lichtbilder. Die Vorschriften und Beispiele können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) einsehen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € können Sie auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus den Anforderungen genügende Fotos anfertigen. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich - Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde
- Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass
- Für Personen bis zum 18. Lebensjahr: Zustimmung ALLER sorgeberechtigten Personen, ggf. Zustimmungserklärung mitbringen UND Anwesenheit von mindestens einer im selben Haushalt lebenden sorgeberechtigten Person (Ausweis ebenfalls mitbringen).
- falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis)
Nach Beantragung müssen Sie derzeit 8 Wochen Wartezeit (Produktionszeit) einplanen. Auf Wunsch ist auch eine Express-Ausstellung möglich. Der Pass wird dann innerhalb von 3 Werktagen produziert, sodass er nach 4-5 Werktagen hier eingeht. Sie erhalten eine Information über die Rücklieferung.
Falls eine andere Person Ihren Reisepass abholen soll, stellen Sie dieser Person bitte eine Vollmacht aus.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1539/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3