Reisepass

Kurzbeschreibung

Einen Reisepass können Sie beantragen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Beschreibung

Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerservice zwingend erforderlich, da Ihre Fingerabdrücke im elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert werden müssen.

Wenn der Antrag für Ihr Kind gestellt werden soll, muss auch Ihr Kind bei der Antragstellung anwesend sein - Fingerabrücke sind jedoch erst ab dem 6. Geburtstag erforderlich.

Personen unter 24 Jahren erhalten einen Pass mit 6 Jahren Gültigkeit. Ab dem 24. Geburtstag wird der Reisepass mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.


Achtung: Jedes Kind benötigt seit dem 26. Juni 2012 ein eigenes Dokument!!!

Früher konnten Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen werden; Seit November 2007 geht dies nicht mehr.  Seit 25. Juni 2012 ist auch ein vorher erfolgter Eintrag ungültig!

Eine Verordnung des Europäischen Parlaments (Verordnung (EG) 444/2009) bestimmt, dass Kinder seit dem 26. Juni 2012 nur mit einem eigenen Dokument reisen dürfen. Auch für Reisen im Europäischen Ausland benötigt jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument, auch wenn nicht immer an den Landegrenzen kontrolliert wird.
Für Sie behält Ihr Reisepass seine Gültigkeit; eine Veränderung / Neubeantragung ist wegen des ungültigen Eintrags nicht erforderlich.

Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob für alle Mitreisenden gültige Dokumente vorhanden sind. Welches Dokument in welchem Land anerkannt wird, können Sie unter www.auswaertiges-amt.de  selbst aktuell nachschauen.

 

  • 1 neues Passfoto: Seit dem 01.11.2005 gelten neue Anforderungen an die Lichtbilder. Die Vorschriften und Beispiele können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) einsehen.
    Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € können Sie auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus den Anforderungen genügende Fotos anfertigen. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich
  • Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass
  • Ein schriftliches Einverständnis der Sorgeberechtigten, wenn der Antragsteller noch nicht volljährig ist. (PDF zum Ausfüllen; direkt nach der Einwilligung)
  • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde
  • falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis)

Nach Beantragung müssen Sie derzeit bis zu 6 Wochen Wartezeit einplanen. Auf Wunsch ist auch eine Express-Ausstellung möglich. Der Pass wird dann innerhalb von 3 Werktagen produziert, sodass er nach 4 Werktagen hier eingeht. Sie erhalten eine Information über die Rücklieferung.

Falls eine andere Person Ihren Reisepass abholen soll, stellen Sie dieser Person bitte eine Vollmacht aus. (PDF zum Ausfüllen; direkt nach der Einwilligung)

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte bei Antragstellung zu zahlen:

Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 60,- €
Zusatzgebühr für die Expresszustellung: 32,- €
Zusatzgebühr für 48-Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten): 22,- €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen