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Kinderreisepass
Kurzbeschreibung
Alle Personen, die ins Ausland reisen, benötigen einen Ausweis oder Pass – auch Kinder, unabhängig vom Alter.
Beschreibung
ACHTUNG NEU: Wegfall Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024.
> Die Bundesregierung hat am 08.10.2023 nun doch beschlossen, dass es den Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 NICHT mehr geben soll! Der Gesetzesentwurf vom 31.03.2023 in Verbindung mit der Stellungnahme vom 12.05.2023 (Drucksache 144/23) sah bisher einen Wegfall zum 01.11.2025 vor, die Bundesregierung hat sich aber nun doch für den Wegfall zum 01.01.2024 entschieden. Ab dem 01.01.2024 werden demnach keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bestehende Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit, bis spätestens zum Ablaufdatum. (Bundesgesetzblatt)
Bis zum 22.12.2023 haben Sie daher hier in Schloß Holte-Stukenbrock die Möglichkeit einen Kinderreisepass zu beantragen. Sollten Sie Interesse daran haben, dann buchen Sie bitte frühzeitig dazu einen Termin.
Ab dem 01.01.2024 können Sie aus den anderen möglichen Ausweisdokumenten für deutsche Staatsangehörige wählen. Prüfen Sie aber bitte immer vorher, welches Ausweisdokument von dem Einreiseland verlangt wird. Informationen hierzu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Weitere allgemeine Informationen zum Kinderreisepass finden Sie hier im Anschluss:
Die Kinderreisepässe werden mit einer einjährigen Gültigkeit, jedoch höchstens bis zum 12. Geburtstag ausgestellt.
Sie können ihn - wenn alle Unterlagen und das Kind/die Kinder dabei sind - nach wenigen Minuten mitnehmen.
Eine Verlängerung (oder Aktualisierung) ist möglich, wenn:
- bereits ein Kinderreisepass vorhanden ist
- dieser noch gültig ist
- Ihr Kind am Tag nach dem Ablauf noch nicht 12 Jahre alt wird
- eine Doppelseite in diesem Kinderreisepass frei ist
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne auch persönlich.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 biometrisches Passfoto;
Wie ein biometrisches Lichtbild aussehen muss, können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) nachschauen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € kann dies (für Kindern ab 6 Jahren empfohlen) auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. - Das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein.
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Ausweisen
(Wenn ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist, legen Sie bitte auch hierüber einen Nachweis vor.) - Geburts-/Abstammungsurkunde
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass (falls vorhanden)
Gebühr für die Neuausstellung 13,00 Euro
Gebühr für die Verlängerung/Aktualisierung 6,00 Euro
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Bürgerservice
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- buergerservice@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Athens
- Voller Name:
Frau Athens
- Telefon:
- 05207 8905-350
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Bönsch
- Voller Name:
Frau Bönsch
- Telefon:
- 05207 8905-402
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Kroll
- Voller Name:
Frau Kroll
- Telefon:
- 05207 8905-304
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Memeti
- Voller Name:
Frau Memeti
- Telefon:
- 05207 8905-351
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Reinhard
- Voller Name:
Frau Reinhard
- Telefon:
- 05207 8905-350
ACHTUNG NEU: Wegfall Kinderreisepässe ab dem 01.01.2024.
> Die Bundesregierung hat am 08.10.2023 nun doch beschlossen, dass es den Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 NICHT mehr geben soll! Der Gesetzesentwurf vom 31.03.2023 in Verbindung mit der Stellungnahme vom 12.05.2023 (Drucksache 144/23) sah bisher einen Wegfall zum 01.11.2025 vor, die Bundesregierung hat sich aber nun doch für den Wegfall zum 01.01.2024 entschieden. Ab dem 01.01.2024 werden demnach keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bestehende Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit, bis spätestens zum Ablaufdatum. (Bundesgesetzblatt)
Bis zum 22.12.2023 haben Sie daher hier in Schloß Holte-Stukenbrock die Möglichkeit einen Kinderreisepass zu beantragen. Sollten Sie Interesse daran haben, dann buchen Sie bitte frühzeitig dazu einen Termin.
Ab dem 01.01.2024 können Sie aus den anderen möglichen Ausweisdokumenten für deutsche Staatsangehörige wählen. Prüfen Sie aber bitte immer vorher, welches Ausweisdokument von dem Einreiseland verlangt wird. Informationen hierzu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Weitere allgemeine Informationen zum Kinderreisepass finden Sie hier im Anschluss:
Die Kinderreisepässe werden mit einer einjährigen Gültigkeit, jedoch höchstens bis zum 12. Geburtstag ausgestellt.
Sie können ihn - wenn alle Unterlagen und das Kind/die Kinder dabei sind - nach wenigen Minuten mitnehmen.
Eine Verlängerung (oder Aktualisierung) ist möglich, wenn:
- bereits ein Kinderreisepass vorhanden ist
- dieser noch gültig ist
- Ihr Kind am Tag nach dem Ablauf noch nicht 12 Jahre alt wird
- eine Doppelseite in diesem Kinderreisepass frei ist
Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne auch persönlich.
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- 1 biometrisches Passfoto;
Wie ein biometrisches Lichtbild aussehen muss, können Sie in der Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Downloads unten) nachschauen.
Gegen ein Nutzungsentgelt von 6 € kann dies (für Kindern ab 6 Jahren empfohlen) auch an einem Selbstbedienungsterminal im Rathaus angefertigt werden. Ein Ausdruck ist allerdings nicht möglich. - Das Kind muss bei Antragstellung anwesend sein.
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Ausweisen
(Wenn ein Elternteil alleine sorgeberechtigt ist, legen Sie bitte auch hierüber einen Nachweis vor.) - Geburts-/Abstammungsurkunde
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass (falls vorhanden)
Gebühr für die Neuausstellung 13,00 Euro
Gebühr für die Verlängerung/Aktualisierung 6,00 Euro
Kinderausweis, Zustimmung, Einverständnis, Kinderpass, Zustimmungserklärung https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1536/showFrau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
Frau
Reinhard
4 (EG)
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Bönsch
6
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Memeti
Frau
Reinhard
4 (EG)