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Adressänderung in Fahrzeugpapieren
Beschreibung
Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.
Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.
Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.
Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.
- gültiges Ausweisdokument
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
- Änderung pro Fahrzeugschein: 10,80 €
Onlinedienstleistung
-
Ohne Anmeldung
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- strassenverkehr@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Eickenbusch
- Voller Name:
Frau Eickenbusch
- Telefon:
- 05207 8905-323
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Herr Haas
- Voller Name:
Herr Haas
- Telefon:
- 05207 8905-323
-
Beschreibung der zuständigen Kontaktperson Frau Laumann
- Voller Name:
Frau Laumann
- Telefon:
- 05207 8905-421
Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.
Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.
Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.
Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.
- gültiges Ausweisdokument
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
https://serviceportal.schlossholtestukenbrock.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1533/showZu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3