Adressänderung in Fahrzeugpapieren

Beschreibung

Wenn Sie umgezogen sind, muss auch ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug umgemeldet werden. Das bedeutet, auf Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) muss die neue Adresse vermerkt werden.

Im Rathaus der Stadtverwaltung können Sie bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh die Papiere ändern lassen, bei einem Zuzug außerhalb des Kreises geht dieses nur bei der Kreisverwaltung Gütersloh (Straßenverkehrsamt) direkt.

 

Ausnahme: Änderungen des Fahrzeugscheines gehen hier ebenso NICHT, wenn Sie bereits einen Aufkleber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) aufgeklebt haben.

Bitte beachten Sie ebenso, dass Namensänderungen z.B. durch Heirat im Fahrzeugschein nicht hier, sondern nur beim Kreis Gütersloh geändert werden können.

 
  • gültiges Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)

Diese Dienstleistung kann nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin in der KFZ-Stelle buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.

  • Änderung pro Fahrzeugschein: 10,80 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen