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Veranstaltung (ordnungsrechtliche Anzeige)
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Sobald eine öffentliche Veranstaltung geplant wird, haben Veranstaltende sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Personen haben die allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie tragen die Verantwortung für alles Rund um die Veranstaltung und haften auch für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden.
Eine Veranstaltung ist dann öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat und Teilnehmende nicht auf einen namentlichen oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Die Erfüllung bestimmter Bedingungen, z.B. das Entrichten von Eintrittsgeld, ist dabei unerheblich. Eindeutigen Öffentlichkeitscharakter erhalten (auch private) Veranstaltungen durch öffentliche Werbung z. B. mit Plakaten, Handzetteln, in sozialen Netzwerken etc.
Für all diejenigen, die Veranstaltungen planen und durchführen, möchten wir das Engagement unterstützen und haben hierzu einen Leitfaden entwickelt. Dieser soll als Hilfestellung und Orientierungsrahmen dienen und informiert über Anforderungen, gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen. Wir sprechen hierbei nur von einem Orientierungsrahmen, da jede Veranstaltung mit Ihren Besonderheiten individuell betrachtet werden muss. Für die Klärung aller Fragen zu Ihrer Veranstaltung stehen Ihnen selbstverständlich die im Leitfaden genannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Downloads
- Anmeldung eines Straßenfestes
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Veranstaltungsleitfaden
- Merkblatt - Veranstaltungen in Gebäuden
- Merkblatt - Veranstaltungen im Freien
- Merkblatt - Trinkwasserversorgung (Kreis Gütersloh)
- Merkblatt - Sonn- und Feiertagsschutz
- Merkblatt - Sicherheitsdurchsage
- Merkblatt - Schleusen (Feuerwehrzufahrten)
- Merkblatt - Sanitätsdienst
- Merkblatt - hygienische Mindestanforderungen
- Merkblatt - Brauchtumsfeuer
- Merkblatt - Wettereinflüsse
- Mustersicherheitskonzept für Großveranstaltungen
- Gelungenes Fest (BAG Jugendschutz)
Zuständige Einrichtungen
-
- Name der Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- Telefon:
- 05207 8905-0
- Fax:
- 05207 8905-541
- E-Mail:
- buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
-
- Name der Einrichtung
Ordnungsamt
- Anschrift der Einrichtung
-
- Strasse und Hausnummer
- Rathausstraße 2
- PLZ und Ort
- 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
- E-Mail:
- ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
-
Beschreibung der zuständigen KontaktpersonHerr Radtke
- Voller Name:
-
Herr Radtke
- Position:
- stellv. Fachbereichsleitung
- Telefon:
- 05207 8905-5237
Sobald eine öffentliche Veranstaltung geplant wird, haben Veranstaltende sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Personen haben die allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie tragen die Verantwortung für alles Rund um die Veranstaltung und haften auch für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden.
Eine Veranstaltung ist dann öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat und Teilnehmende nicht auf einen namentlichen oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Die Erfüllung bestimmter Bedingungen, z.B. das Entrichten von Eintrittsgeld, ist dabei unerheblich. Eindeutigen Öffentlichkeitscharakter erhalten (auch private) Veranstaltungen durch öffentliche Werbung z. B. mit Plakaten, Handzetteln, in sozialen Netzwerken etc.
Für all diejenigen, die Veranstaltungen planen und durchführen, möchten wir das Engagement unterstützen und haben hierzu einen Leitfaden entwickelt. Dieser soll als Hilfestellung und Orientierungsrahmen dienen und informiert über Anforderungen, gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen. Wir sprechen hierbei nur von einem Orientierungsrahmen, da jede Veranstaltung mit Ihren Besonderheiten individuell betrachtet werden muss. Für die Klärung aller Fragen zu Ihrer Veranstaltung stehen Ihnen selbstverständlich die im Leitfaden genannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Zu den Aufgaben des Fachbereichs 3 Bürgerservice und Ordnung - früher Ordnungsamt - gehören insbesondere die Straßenverkehrs- und Gewerbeüberwachung sowie der Feuerschutz und die Brandverhütung.
Auch wird hier für einen ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Märkte, auch des überregional bekannten Pollhansmarktes am 3. Wochenende des Oktober, gesorgt.
Es gibt kaum einen Bürger oder Einwohner, der nicht schon mit der am stärksten durch Besucher frequentierten Abteilung des Fachbereichs Bürgerservice und Ordnung, nämlich dem Einwohnermeldeamt, Kontakt gehabt hat.
Hier werden das gemeindliche Melderegister fortgeschrieben sowie Personalausweise, Reise- und Kinderpässe ausgestellt. Auch auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesens arbeitet das Einwohnermeldeamt mit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh zusammen und tritt als deren Anlaufstelle vor Ort auf.
Als zusätzlicher Service können in der zum Fachbereich Bürgerservice und Ordnung gehörenden Abteilung für Straßenverkehr Kfz-Abmeldungen vorgenommen und Führerscheine abgeholt werden - Aufgaben, die anderenorts beim Straßenverkehrsamt des Kreises zu erledigen sind. Eheschließungen werden im ebenfalls dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnung zugeordneten Standesamt vorgenommen.
Darüber hinaus erfolgt hier die Beurkundung von Geburts- und Sterbefällen.
FB 3